23.06.2016, 10:13 Uhr

Elektroauto-Kaufprämie: Anträge ab nächste Woche möglich

Münster/Berlin – Die Bundesregierung hat entschieden, die Europäische Kommission ist einverstanden und nun hat auch der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages sein "Okay" gegeben: Damit kann die Kaufprämie für reine Elektroautos und für sogenannte Plug-In-Hybride, der soganannte Umweltbonus, voraussichtlich in etwa einer Woche beantragt werden.

Am Mittwoch (22.06.2016) hat der Haushaltsausschuss Berichten zufolge den Plänen für die Kaufprämie zugestimmt. Diese tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. In etwa einer Woche können demnach die Online-Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

1,2 Milliarden Euro stehen für den Elektromobilitäts-Umweltbonus zur Verfügung

Die Bundesregierung will so eine steigende Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen bewirken und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen. Laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist die Kaufprämie ein wichtiges industriepolitisches Signal für Deutschland. Dieser Umweltbonus beträgt 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-In-Hybride, also z.B. Autos mit Elektromotor und zusätzlichem Verbrennungsmotor als Absicherung. Die zu fördernden Elektroautos müssen einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro. Weitere 600 Mio. Euro werden von der Industrie finanziert.

Bafa: Vorab-Anträge können nicht bearbeitet werden

Das Bafa bereitet sich offenbar auf einen kleinen Ansturm von Anträgen vor: Die Behörde weist darauf hin, dass die Anträge ausschließlich elektronisch gestellt werden können. Das Bafa werde das Online-Portal für die Antragstellung rechtzeitig auf der Internetseite des Bafa freischalten, heißt es. Vorher gestellte oder per Post eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. Zudem bittet das Bafa darum, bis zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie von Anfragen Abstand zu nehmen. Antragsberechtigt sind demnach Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Quelle: IWR Online

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