27.06.2016, 10:29 Uhr

Änderungen beim Vergaberecht 2016 - Auswirkungen auf die Energiewirtschaft

Frankfurt - Der Informationstag des BDEW e.V. EKL-Termin: Hauptversammlung - Nordex SE am 13. Juli 2016 in Frankfurt am Main vermittelt praxisnah alle Grundsätze und Systematiken des neuen Vergaberechts. Ein genaues Augenmerk richtet sich dabei auf die Leistungsbeschreibung im Sektorenvergaberecht, auf die Ausnahmen vom Vergaberecht sowie auf das Thema der verpflichtenden eVergabe.
Anhand der BDEW-Anwendungshilfe erhalten die Teilnehmer, praxisnah und anhand von Beispielen, weitergehende und wichtige Hinweise für Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte.
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts: Seit April 2016 in Kraft
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts sowie die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts sind seit dem 18. April 2016 in Kraft. Öffentliche Auftraggeber verfügen nun über größere Spielräume bei der Gestaltung der Vergabeverfahren. Einzelne Definitionen sorgen für mehr Klarheit. Mehr Rechtssicherheit wird auch in den Bereichen Inhouse-Vergabe, Interkommunale Zusammenarbeit und Konzernprivileg herrschen. Andererseits gibt es neue Verpflichtungen für die Branche. So muss, z.B. die Kommunikation im Vergabeverfahren nahezu vollständig elektronisch ablaufen.
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