14.07.2016, 12:16 Uhr

US-Gericht setzt Solarworld unter Druck

Bonn – In den USA steht Solarworld mit einem Silizium-Lieferanten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ein Gerichtsentscheid setzt den Solarkonzern aus Bonn nun unter Druck. Laut Handelsblatt sei die Existenz von Solarworld bedroht, die Aktie knickt ein.

Laut Handelsblatt habe der zuständige Richter erklärt, dass den Schadensersatzforderungen von Hemlock gegenüber Solarworld stattgegeben werde. Solarworld bestätigte lediglich, dass einem Antrag auf ein sogenanntes "Summary Judgment" erstinstanzlich stattgegeben wurde. Dies sei noch keine Entscheidung in der Sache.

Solarworld: Entscheidung ist noch kein Urteil in der Sache

Das Handelsblatt zitiert hingegen Richter Thomas L. Ludington, der entschieden habe, dass Hemlock der geforderte Schadensersatz gewährt werde. Es gehe um rund 770 Millionen US-Dollar. Solarworld erklärte am Donnerstagvormittag, dass im Rechtsstreit zwischen dem Siliziumlieferanten Hemlock Semiconductor Corp. und der Solarworld Industries Sachsen GmbH, einer Tochtergesellschaft der Solarworld AG, der United States District Court for the Eastern District of Michigan am Abend des 13. Juli 2016 lediglich entschieden hat, dass dem von Hemlock eingereichten Antrag auf Erlass eines Summary Judgments im erstinstanzlichen Verfahren stattgegeben wird.

Solarworld betont, dass diese Entscheidung noch kein Urteil in der Sache sei, sondern bewirke, dass das Gericht alleine, also ohne Einbindung einer Jury, über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden wird. Einen konkreten Verkündungstermin habe das Gericht nicht bestimmt. Solarworld stellt auch klar, was passiert, wenn der Klage stattgegeben werden sollte. Dann werde die Solarworld Industries Sachsen GmbH gegen ein solch erstinstanzliches Urteil Rechtsmittel in den USA einlegen. Der Rechtsstreit dauert seit 2013 an. Hemlock fordert Schadensersatz in Höhe von 771 Millionen US-Dollar von Solarworld im Rahmen von Silizium-Lieferverträgen. Das Gericht hat laut dem "pv-magazine" nun festgestellt, dass es die Aufgabe von Solarworld gewesen sei, die Unzumutbarkeit dieser Schadensersatzzahlungen zu belegen, was jedoch nicht gelungen sei.

Solarworld überzeugt: US-Urteil zugunsten von Hemlock in Deutschland nicht vollstreckbar

Die Solarworld AG geht selbst bei Erlass eines klagestattgebenden Urteils in erster Instanz von einer nicht bestehenden tatsächlichen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens Hemlock in Deutschland aus. Gegen die zugrunde liegenden Lieferverträge bestehen nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken. Hemlock müsste zur Vollstreckung eines etwaigen US-Urteils in Deutschland ein Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten initiieren. Dieses setze eine rechtskräftige Entscheidung aus den USA voraus. Die Solarworld AG sei davon überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnte.

Die Aktie reagiert heftig auf diese Nachrichten: Das Wertpapier des Solarunternehmens sinkt im Handel am Donnerstag bislang um 14 Prozent auf 5,16 Euro (Stand 11:49 Uhr, Börse Stuttgart).

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016