22.12.2016, 14:33 Uhr

EU-Kommission genehmigt EEG 2017

Brüssel – Die Europäische Kommission hält die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 mit den EU-Beihilfevorschriften für vereinbar. Das neue EEG tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Ab 2017 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien hauptsächlich über Ausschreibungen erfolgen. Damit werden die Vergütungshöhe nicht mehr wie bisher von der Politik und dem Parlament über das EEG festgesetzt, sondern über Ausschreibungskontingente.

Ab Januar 2017 Ausschreibungen auch für Wind- und Bioenergieprojekte

Mit der Genehmigung kann das EEG 2017 wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Damit herrscht nach Angaben des BMWi Rechtssicherheit über das künftige Förderregime. Bisher wird die Höhe der Vergütungssätze über Ausschreibungen nur im Rahmen eines Pilotprojekts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermittelt. Ab Januar 2017 werden für Offshore-Windenergieanlagen, Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 0,75 Megawatt (MW), Photovoltaikanlagen von über 0,75 MW und für Biomasse- und Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 0,15 MW für festgelegte Kontingente Ausschreibungen über die Höhe der Vergütungssätze durchgeführt. Jede Ausschreibung ist auf eine bestimmte Technologie beschränkt. Biomasse- und Biogasanlagen werden Gegenstand desselben Ausschreibungsverfahrens sein.

Keine Ausschreibung für Wasserkraft-, Erdwärme- und Klärgasanlagen

Für Wasserkraft-, Erdwärme- und Klärgasanlagen wird weiterhin die im EEG 2017 von der Politik festgelegten Einspeisesätze für Anlagen von bis zu 0,10 MW sowie bei größeren Anlagen die Marktprämien gezahlt. Grund für die Nichdurchführung von Ausschreibungen ist laut BMWi, dass es bei diesen Technologien nicht genug potenzielle Projekte gibt, wie zur Durchführung nötig sind.

Deutschland legt Evaluierungsbericht bis 2020 vor

Im Juli 2016 hat Deutschland das EEG 2017 zwecks Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014, bei der Kommission angemeldet. Deutschland hat sich verpflichtet, der Kommission bis Ende Juni 2020 einen Evaluierungsbericht über das EEG 2017 vorzulegen. Diese Evaluierung soll Informationen darüber liefern, ob die Regelung ihre Ziele erreicht.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016