07.03.2017, 16:17 Uhr

Gericht bahnt Weg für Geothermieprojekt in Baden-Württemberg

Grünwald/Ascheberg – Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat den Weg für ein Geothermieprojekt im Rheingraben in Baden-Württemberg an der französischen Grenze freigemacht. Die Stadt Kehl in der Nähe des Projektgeländes hatte zuvor dagegen geklagt.

Die Geysir Europe GmbH plant die Errichtung des Geothermiekraftwerks mit einer elektrischen Leistung von rund 3,8 Megawatt (MW). Das Gericht hat die Klage nun als unzulässig abgewiesen. Anlagengegner sehen das Urteil dennoch als Teilerfolg.

Gericht weist Klage gegen Genehmigung des Hauptbetriebsplans für Geothermieprojekt ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage der Stadt Kehl gegen ein Geothermieprojekt im baden-württembergischen Neuried abgewiesen. Errichtet werden soll die Anlage von der Geysir Europe GmbH, deren größter Anteilseigener (75 Prozent) der Geothermie- und Bohr-Spezialist Daldrup & Söhne ist. Die Firma Daldrup teilte mit, dass das Gericht die Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für vier Geothermiebohrungen in der Gemeinde Neuried abgewiesen und eine Berufung dabei nicht zugelassen habe.

Josef Daldrup, Vorstandsvorsitzender der Daldrup & Söhne AG dazu: „Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung sehr deutlich gemacht, dass ein berechtigtes Interesse der Stadt Kehl an einer Versagung der Zulassung des Hauptbetriebsplans nicht erkennbar ist.“ Die Motive der Stadt Kehl zu dieser Klage blieben unklar, weil die Stadt Kehl in weiteren Fall gegen ein anderes Geothermieprojekt der Nachbarstadt Straßburg keine Vorbehalte oder Anfechtungen erhoben habe, so Daldrup weiter. Die Stadt Kehl liegt in Grenznähe zu Frankreich wenige Kilometer von Straßburg entfernt und ca. 15 Kilometer nördlich der Gemeinde Neuried.

Befristete Zulassung ausschlaggebend für Gerichtsurteil

Im Jahr 2012 war dem neuen Geothermie-Projekt bescheinigt worden, dass eine schadensrelevante Seismik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sei. Daraufhin erhielt es eine bis Ende 2014 befristete Genehmigung für den Hauptbetriebsplan. Die Stadt Kehl hatte dagegen Klage erhoben und dabei auf die Gefahren für Infrastruktur und Grundstücke verwiesen. Das Gericht erklärte die Klage der Stadt Kehl für unzulässig, da die Zulassung bereits abgelaufen sei. Das Regierungspräsidium habe bei der Entscheidung über den Verlängerungsantrag erneut die Bewilligungsvoraussetzungen zu prüfen. Sollte die Zulassung verlängert werden, könne die Stadt dies mit einer weiteren Klage anfechten, berichtet das Portal Baden Online.

Bürgerinitiative gegen Geothermie sieht "Teilerfolg"

Der Chef der lokalen Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie, Richard Schüler, sieht trotz der unzulässigen Klage einen „Teilerfolg“ im Kampf gegen das Geothermie-Projekt. Entscheidend sei, dass es ein neues Verfahren gebe, in dem die Stadt Kehr beteiligt werden müsse, so Schüler gegenüber der Kehler Zeitung. Stadt und betroffene Bürger könnten in einem solchen Verfahren ihre Einwendungen gegen das Projekt abermals vorbringen. Derweil will die Geysir Europe das Kraftwerksprojekt Neuried zügig weiterentwickeln.

Quelle: IWR Online

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