09.06.2017, 14:30 Uhr

Guthaben auf EEG-Konto fällt auf März-Niveau zurück

Münster – Der Milliarden-Überschuss auf dem EEG-Konto ist im Mai 2017 gesunken. Der Zuwachs aus dem April wurde im Mai vollständig wieder aufgebraucht. Auf dem Konto steht jedoch weiterhin ein Gesamtguthaben von deutlich über fünf Mrd. Euro.

Das Umlagekonto nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG), das von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland geführt wird, weist zum Ende Mai 2017 einen Überschuss von 5,13 Mrd. Euro aus.

EEG-Kontostand fällt auf März-Niveau

Der Kontostand auf dem EEG-Konto beträgt zum Stichtag 31. Mai 2017 gut 5,13 Milliarden Euro. Damit sinkt der Kontostand auf dem EEG-Konto wieder auf das Niveau vom März 2017 (Stand Ende März 2017: 5,13 Mrd. Euro). Im April 2017 hatte der Kontostand mit 5,34 Milliarden Euro den höchsten Stand aller Zeiten erreicht.

Kontostand schmilzt im April um 214 Millionen Euro

Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen im Mai 2017 um 214 Millionen Euro. Damit wurde das Monatsplus aus dem April (211 Mio. Euro) vollständig wieder aufgebraucht. Im Februar 2017 war der Kontostand erstmals in einem Monat um mehr als eine Milliarde Euro angestiegen. Die Monatseinnahmen bewegen sich im Mai 2017 mit 2,31 Mrd. Euro auf dem Niveau des Vormonats (April 2017: 2,39 Mrd. Euro), während die Monatsausgaben auch im Mai weiter auf 2,52 Mrd. Euro ansteigen (April 2017: 2,18 Mrd. Euro).

Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlungen der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Wie die EEG-Umlage funktioniert

Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Tatsächlich funktioniert das Prinzip der EEG-Umlage wie ein Fonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms an der Börse, vermiedene Netzentgelte) und Ausgaben (Vergütungszahlungen an die Anlagen-Betreiber). Der Öko- oder Grünstrom muss zwangsweise an der Börse als "Graustrom" verkauft werden, die Einnahmen werden auf ein privatwirtschaftliches EEG-Konto eingezahlt. Steigen die Strompreise an der Börse (Spotmarkt) beispielsweise wegen des Ausfalls von Kraftwerken oder hoher Nachfrage aus dem Ausland, sinkt die EEG-Umlage und umgekehrt. Nur der Fehlbetrag bzw. die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die EEG-Umlage. Alle Positionen werden im EEG-Umlagekonto mit Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.

Quelle: IWR Online

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