19.06.2017, 11:03 Uhr

Belectric erhält Einheitenzertifikat von DNV GL

München/Berlin – Der Solar-Projektierer Belectric hat ein Einheitenzertifikat für bestimmte Batteriespeicher-Wechselrichter erhalten. Derweil arbeitet die Zertifizierungsstelle FGW bereits an einer Überarbeitung der Richtlinie.

Belectric hat das Einheiten-Zertifikat für den Einsatz des Batteriespeicher-Wechselrichters LV5 vom Hersteller GE gemäß der deutschen Richtlinie TR8 der Fördergesellschaft für Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) sowie der Mittelspannungsrichtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erhalten. Aussteller des Zertifikats ist DNV GL, einer der weltgrößten Zertifizierungs-Anbieter.

DNV GL zertifiziert Batteriespeicher-Wechselrichter von Belectric

Die TR8-Richtlinie beschreibt Verfahren zur Nachweisführung von geforderten Kraftwerkseigenschaften, die durch Wind-, Solar-, Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)- oder Speicheranlagen bereitgestellt werden sollen. Im Rahmen der Zertifizierung wurde der Batteriespeicher-Wechselrichter auf die Auslegung sowie die elektrischen Eigenschaften geprüft und hat umfangreiche Messungen bei den Typentests sowie den Simulationsmodellen erfolgreich durchlaufen.

„Mit dem Einheiten-Zertifikat erlangt Belectric den international anerkannten Nachweis, dass der Batteriespeicherwechselrichter nach hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entwickelt und produziert wurde und den Anforderungen der Netzanschlussbedingungen entspricht,“ betont Bernd Hinzer, Leiter der Zertifizierung für Netzanschluss bei DNV GL.

Batterie-Wechselrichter kann sehr schnell auf Netzanforderungen reagieren

„Batterie-Wechselrichter wie der LV5 von GE sind das Herzstück unserer Stromspeicher, da sie im Bruchteil einer Sekunde auf Netzanforderungen reagieren und das regionale Stromnetz zuverlässig stabilisieren können“, erläutert Tim Müller, Chief Technology Officer bei Belectric. „Unsere Ingenieure im Photovoltaik- und Batteriespeicherbereich arbeiten eng mit etablierten Wechselrichterherstellern zusammen, um ein breites Anwendungsgebiet zu schaffen, so dass besondere Funktionen wie zum Beispiel die extrem schnelle Frequenzregelung, virtuelle Trägheit, Schwarzstartfähigkeit, Inselbetrieb und erweiterte Schutzfunktionen beim Inselbetrieb möglich werden.“

FGW überarbeitet Zertifizierungs-Richtlinie

Mit dem Fortschreiten der Energiewende müssen dezentrale Kraftwerke immer neue Eigenschaften erfüllen, die sich auch in europäischen Verordnungen widerspiegeln. Der FGW hat daher jüngst die Überarbeitung der Zertifizierungsrichtlinie TR8 für Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen und Speichersystemen angekündigt. Insgesamt soll es zukünftig leicht möglich sein, das Regelwerk über Module an verschiedene Netzcodes anzupassen und über Spezifikationen mit wenig Aufwand auch für weitere Grid Codes zu erweitern.

Auslöser waren Änderungen in der europäischen Regulierung, wie der Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (RfG), den Demand Connection Code (DCC) oder zur Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HVDC). Auch die darauf aufbauenden Regelungen des Forums für Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) werden angepasst.

Neue Richtlinie für das erste Halbjahr 2018 erwartet

Damit die Öffentlichkeit mehr Einflussmöglichkeiten sowie eine transparente Einsicht in die Bearbeitung des Regelwerks erhält wurde zudem ein Konsultationsverfahren für die Kommentierung eingeführt. Im vergangenen halben Jahr wurde dazu mit Vertretern von EWE Netz, FGH, Hansewerk, M.O.E., Senvion, Windguard Certification sowie FGW ein erster Entwurf vorgestellt und für und für die weitere Verwendung freigegeben. Die Richtlinie soll im ersten Halbjahr 2018 fertig gestellt werden und ab dann zur Nachweisführung für alle dezentralen Einspeiser über die Einhaltung der jeweiligen Grid Codes eingesetzt werden können.

Quelle: IWR Online

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