22.09.2017, 10:10 Uhr

Bundesnetzagentur regelt Veröffentlichung von Netzentgelten

Bonn - Wenn nach der ersten Veröffentlichung von Verteilnetzentgelten nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, dann sorgte das in der Vergangenheit für Unsicherheit im Energiemarkt. Preise konnten nicht richtig kalkuliert werden. Das soll sich nun ändern.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen neuen Leitfaden für die Verteilnetzbetreiber herausgegeben. Darin sind nun klare Vorgaben und Fristen für die Veröffentlichung der Netzentgelte enthalten. Die Branche begrüßt diesen überfälligen Schritt.

Netzentgelte sind Teil der Kalkulation des Strompreises

Netzentgelte machen gut 25 Prozent der Stromkosten aus. Die Lieferanten rechnen die Entgelte für die rund 900 Netzbetreiber jeweils über die Stromrechnung ab. Wichtig ist daher, die tatsächliche Höhe der Netzentgelte zu kennen, um die Strompreise kalkulieren zu können. Die Netzentgelte für das Folgejahr sollen zum Stichtag 15. Oktober vorliegen, damit ausreichend Zeit für die Energievertriebe bleibt. In der Vergangenheit ist es häufiger geschehen, dass die Netzentgelte nachträglich noch einmal geändert wurden. Die Vertriebe können dann ihre Stromtarife aufgrund bestehender Fristen nicht mehr ändern und bleiben auf den Kosten sitzen.

Neuer Leitfaden enthält klare Regeln und Fristen

Die Bundesnetzagentur zeigt in dem Leitfaden klar auf, in welcher zeitlichen Kaskade die verschiedenen Preisbestandteile zu veröffentlichen sind. Dabei geben zunächst die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bis zum 1. Oktober ihre Netzentgelte bekannt, daraufhin sind die den ÜNBs nachgelagerten Weiterverteiler und im Anschluss die Verteilnetzbetreiber bis zum 15. Oktober aufgerufen, ihre Netzentgelte zu kalkulieren und zu veröffentlichen. Erstmals kommen in diesem Jahr dabei die Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung hinzu. Diese haben die ÜNB bereits zum 1. September vorab veröffentlicht, so dass die Informationen vorliegen.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt neue Regelung

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in den neuen Vorgaben einen wichtigen Schritt. „Mit der frühen Veröffentlichung der Referenzpreisblätter durch die Übertragungsnetzbetreiber und der klaren Prozessbeschreibung der Bundesnetzagentur gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die Netzentgelte auf Verteilnetzebene nach dem 15. Oktober noch einmal anzupassen. Für Vertriebe und Verbraucher bedeutet dies endlich mehr Planungssicherheit. Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Leitfaden werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen genau verfolgen“, sagt bne-Geschäftsführer Busch.

Quelle: IWR Online

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