13.02.2018, 15:31 Uhr

Bundesnetzagentur prüft Ausschreibungen für Regelenergie

Stromnetz
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Modalitäten zu den Ausschreibungen für Regelenergie ändern. Ziel ist es, den Wettbewerbsdruck zu erhöhen.

Der Zuschlag für die Regelenergie basiert derzeit ausschließlich auf Basis des Leistungspreises. In der Folge kommt es zu sehr hohen Arbeitspreisen, kritisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA). Das soll sich in Zukunft ändern.

Aktuelles Verfahren produziert hohe Arbeitspreise

Regelenergie bezeichnet die Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen. Die Regelenergie wird von den Übertragungsnetzbetreibern ausgeschrieben. Durch die derzeit festgelegten Regeln werden aber sehr hohe Arbeitspreise begünstigt, weil der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises erfolgt. Ein Anbieter mit einem geringen Leistungspreisgebot und einem hohen Arbeitspreisgebot kann sich unter diesen Bedingungen gegen einen Anbieter mit einem nur geringfügig höheren Leistungspreisgebot, aber deutlich günstigeren Arbeitspreisgebot im Zuschlagsverfahren durchsetzen.

Arbeitspreisgebote von bis zu 77.777 Euro pro Megawattstunde

In der Folge hat dies zu Arbeitspreisgeboten von bis zu 77.777 Euro pro Megawattstunde und damit zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen von bis zu 24.000 Euro pro Megawattstunde geführt, teilte die BNetzA mit. Sowohl bei der Sekundärregelung, die kurzfristig Ungleichgewichte ausregelt, als auch bei der Minutenreserve, die Ungleichgewichte über 15 Minuten hinaus ausgleicht, wurden hohe Arbeitspreisgebote in den Ausschreibungen zur Regelenergie geboten und bezuschlagt, die nicht auf Knappheitssituationen zurückzuführen waren.

Neue Regelungen sollen Arbeitspreis berücksichtigen

Nach den neuen Regelungen soll der Zuschlagsmechanismus neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigen und damit Wettbewerbsdruck erzeugen. Der Leistungspreis wird dem Anbieter von Regelenergie für die gesicherte Vorhaltung der Erzeugungs- oder Verbrauchseinheit gezahlt, wohingegen mit dem Arbeitspreis ein tatsächlicher Einsatz vergütet wird. Die Bundesnetzagentur wird die Wirksamkeit des Zuschlagsmechanismus auf die wettbewerbliche Bildung der Regelarbeitspreise analysieren und die bisher getroffenen Maßnahmen überprüfen. Das jetzt angelaufene Konsultationsverfahren mit den Marktteilnehmern soll bis zum 21. Februar 2018 abgeschlossen sein.

Quelle: IWR Online

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