17.05.2018, 16:00 Uhr

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Luftverschmutzung

Abgase
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Brüssel - Die EU-Kommission hat beim europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen schlechter Luftqualität eingereicht. Deutschland steht aber nicht alleine am Pranger.

Deutschland und die Länder Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich halten die Grenzwerte für die Luftqualität nicht ein. Die EU kritisiert die Länder, weil sie in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen haben. Zudem missachten diese Länder die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen.

Prinzip Tatenlosigkeit - 10 Jahre nichts passiert

Die sechs Mitgliedstaaten haben nach EU-Angaben keine geeigneten Maßnahmen gegen eine Reduzierung der Grenzwert-Überschreitung unternommen. In Deutschland wurden die Grenzwerte in 26 Gebieten überstiegen, besonders betroffen sind Berlin, München, Hamburg, Köln, Stuttgart und Düsseldorf. Der zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella: "Die heute vor dem Gerichtshof angeklagten Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend "letzte Chancen" erhalten, um die Situation zu verbessern. Doch rechtliche Schritte allein werden das Problem nicht lösen. Deshalb legen wir dar, durch welche praktische Hilfe die Kommission die Anstrengungen der nationalen Behörden für eine sauberere Luft in europäischen Städten und Gemeinden unterstützen kann.“

Sechs von neun Staaten legen keinen überzeugenden Plan vor

Die Kommission ergreift nun Maßnahmen, um den erheblichen und anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte entgegenzuwirken: für Stickoxid im Straßenverkehr und in der Industrie sowie für Feinstaub, der vor allem in der Industrie, in privaten Heizungsanlagen, dem Verkehr und in der Landwirtschaft auftritt. Am 30. Januar 2018 hatte Kommissar Vella einen Ministergipfel zum Thema Luftqualität einberufen, um einen letzten Versuch zu unternehmen, das ernsthafte Problem der Luftverschmutzung in neun Mitgliedstaaten zu lösen. Die genannten sechs Mitgliedstaaten haben keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken. Daher hat die Kommission beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Tschechische Republik, Slowakei und Spanien vorerst von Badlist genommen

Die von der Tschechischen Republik, der Slowakei und Spanien durchgeführten oder geplanten Maßnahmen, die sie der Kommission zum Thema Luftqualität mitgeteilt haben, sind allem Anschein nach geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben, wenn sie richtig umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird die Kommission die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit bei der schnellstmöglichen Bereinigung der Situation weiterhin genau beobachten.

Typengenehmigung: Nächste Stufe in Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Staaten

Die Kommission unternimmt zudem weitere Schritte in ihren Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten, da diese die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachten. So wird die Kommission zusätzliche Aufforderungsschreiben an Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich senden. Die Vorschriften sehen eigentlich vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Finden derartige Rechtsverstöße statt, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Verringerung der Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen, müssen Abhilfemaßnahmen – wie Rückrufe – angeordnet und Sanktionen verhängt werden (Artikel 30 und 46 der Richtlinie 2007/46/EG und Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007). Nachdem neue Fälle von Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerung in mehreren Dieselfahrzeugen (Porsche Cayenne, Volkswagen Touareg und in verschiedenen Audi A6 und A7) festgestellt wurden, fragt die Kommission außerdem bei Deutschland und Luxemburg als den zuständigen Typgenehmigungsinstanzen nach, welche Abhilfemaßnahmen und Sanktionen geplant sind. Weitere Klarstellungen fordert die Kommission vom Vereinigten Königreich bezüglich der geplanten nationalen Rechtsvorschriften.

Quelle: IWR Online

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