31.07.2018, 16:15 Uhr

EU genehmigt französische Strom-Subventionen

Stromleitung
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Brüssel - Die EU-Kommission hat den Großteil der staatichen Beihilfe genehmigt, die Frankreich großen Stromverbrauchern und stromintensiven Unternehmen in der Vergangenheit gewährt hat. Einen Teil der Vergünstigungen muss der französische Staat allerdings von Firmen zurückfordern.

Jeder französische Stromverbraucher zahlt die CSPE (Contribution au Service Public de l"Électricité), eine Abgabe auf den Strompreis. Aber nicht alle zahlen diese Abgabe in gleicher Höhe, es gibt Ausnahmen.

Die staatliche französische Stromabgabe CSPE

Die französische Abgabe auf Strom, CSPE. wurde mit dem Gesetz Nr. 2003-8 vom 3. Januar 2003 über die Gas- und Strommärkte und die öffentliche Stromversorgung eingeführt. Mit der staatlichen Abgabe sollen im Westenlichen vier Maßnahmen finanziert werden: Ausgleich der Mehrkosten der öffentlichen Stromversorgung, die für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, die Finanzierung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, den Ausgleich für Stromerzeuger in nicht an das Festlandsnetz angebundenen Gebieten und die Anwendung des Sozialtarifs anfallen. Stromintensive Unternehmen sollen ausgenommen werden bzw. eine CSPE-Ermäßigung erhalten.

EU-Kommission untersucht Beihilfe für stromintensive Unternehmen in Frankreich

Im März 2014 leitete die EU-Kommission eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob die CSPE-Ermäßigungen für große Stromverbraucher und stromintensive Unternehmen in den Jahren 2003 bis 2015 mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar waren. Im Ergebnis stellt die EU-Kommission eine Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften für die CSPE-Ermäßigungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und insbesondere den Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien 2014-2020 fest. Interessantes Detail: Die Leitlinien gelten nicht direkt für CSPE-Ermäßigungen für die anderen drei CSPE-Maßnahmenarten (KWK-Förderung, Tarifausgleich und Anwendung des Sozialtarifs für Strom), die auch durch die Abgabe finanziert werden. Die Kommission vertrat jedoch die Auffassung, dass die verschiedenen mit der CSPE verfolgten Ziele viele Ähnlichkeiten aufweisen. Daher prüfte sie die vier Maßnahmenarten im selben Kontext.

Geringe staatliche Rückforderungen

Frankreich hat jedoch auch Ermäßigungen gewährt, die über das hinausgehen, was für eine tragfähige Finanzierung der vier Arten von Fördermaßnahmen erforderlich ist, so die EU-Kommission. Nach den Leitlinien müssen die Beihilfeempfänger einen Eigenbeitrag von mindestens 15 Prozent der vollständigen Abgabe leisten und Unternehmen sein, die von diesen Kosten besonders betroffen sind, d. h., es muss sich um stromintensive Unternehmen handeln, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen. Ein Teil der von Frankreich gewährten Ermäßigungen erfüllt diese beiden Kriterien nicht. Auf der Grundlage eines vorgelegten Anpassungsplans muss das Land Beträge, die über den durch den Plan genehmigten Ermäßigungen liegen, von den Empfängern zurückfordern. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen schätzt die Kommission, dass der Rückforderungsbetrag bislang unter 50 Mio. Euro liegt.

Quelle: IWR Online

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