26.11.2018, 11:27 Uhr

Bundesrat mahnt Korrekturen am Energiesammelgesetz an


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Berlin – Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Energiesammelgesetz vorgelegt. Um die Energiewende voranzubringen, ist aus Sicht des Bundesrates eine Reihe von Nachbesserungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf erforderlich.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelgesetzes u.a. die fehlende Langfristperspektive für den Ausbau erneuerbarer Energien und die geplanten Vergütungskürzungen für Solarenergieanlagen. Neben inhaltlichen Aspekten bemängelt der Bundesrat außerdem den hohen Zeitdruck, unter dem die wichtigen gesetzlichen Neuregelungen zur Energiewende durchgesetzt werden sollen.

Entwurf der Bundesregierung fehlt Langfristige Perspektive

Der Bundesrat bedauert in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelgesetztes der Bundesregierung, dass die langfristige Perspektive fehlt. Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung daher dazu auf, ihre Zielsetzung umgehend – und nicht erst im Herbst 2019 – mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Damit würden den zuständigen Bundes- und Landesbehörden wichtige rechtliche Planungsgrundlagen – insbesondere für die weiteren Festlegungen in der Netzentwicklungsplanung und für die Flächenentwicklungsplanung – an die Hand gegeben, da diese bereits im Frühjahr 2019 festgelegt werden müssten. Mit Blick auf die Zielerreichung mahnt der Bundesart zudem eine zeitnahe und umfangreiche Erschließung der Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren an.

Geplante Vergütungskürzungen für Dachflächen-PV-Anlagen werden abgelehnt

Der Bundesrat stimmt mit dem Ziel der Bundesregierung überein, eine Überförderung von PV-Anlagen zu vermeiden. Gleichwohl lehnt er die drastischen Kürzungen der EEG-Vergütung für Dachflächen-Solaranlagen ab 40 kW ab. Eine Gleichstellung mit der Vergütung für Freiflächensolaranlagen sei aufgrund der höheren Gestehungskosten nicht gerechtfertigt, so der Bundesrat. Damit würden keine Anreize gesetzt, bislang nicht genutzte Dachflächenpotenziale zu heben. Der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gebiete zudem die Gewährung einer ausreichenden Übergangszeit bis wenigstens Mitte 2019.

Um den Ausbau von Mieterstromprojekten zu forcieren, fordert der Bundesrat zum einen, den Vergütungssatz für Mieterstrom zu erhöhen und die Regelungen zum Mieterstrom grundsätzlich so zu optimieren, dass echte Anreize für den Ausbau von Dachflächen-Solaranlagen gesetzt werden. Aus Sicht des Bundesrates sind hierfür neben der Frage der Vergütung ein bürokratiearmes Messstellenkonzept sowie Klarstellungen im Steuer- und Abgabenrecht erforderlich.

Kritik am Zeitdruck

Zu den weiteren Kritikpunkten des Bundesrates gehört auch der hohe Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungsverfahren steht. Aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Ländern noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden, so der Bundesrat.

Quelle: IWR Online

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