22.09.2020, 16:53 Uhr

Stimmen zum EEG-Referentenentwurf Teil 1: Reaktionen der Verbände


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Berlin, Münster - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat in der letzten Woche (14.09.2020) einen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Wirtschafts- und Energieverbände haben ihre Stellungnahmen eingereicht und fordern umfangreiche Nachbesserungen.

Nur 72 Stunden hatten Wirtschafts- und Energieverbände in der letzten Woche, um nach Vorlage des Referentenentwurfs zur Novellierung des EEG ihre Stellungnahmen an das BMWi zu übermitteln. Trotz des kurzen Zeitfensters haben die Verbände in ihren Rückmeldungen zahlreiche Kritikpunkte gebündelt und fordern von der Bundesregierung eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs. Morgen, am 23. September 2020, soll der EEG-Entwurf im Kabinett diskutiert werden.

BDEW: viele richtige Ansätze im EEG-Entwurf mit viel Potenzial für Nachschärfung

Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erscheinen die in der EEG-Novelle vorgesehenen technologiespezifischen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien (EE) angemessen. Es fehle aber ein Mechanismus, mit dem die Ausbaupfade an die wahrscheinliche Anhebung der europäischen Klimaziele angepasst werden können, kritisiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Eine weitere Gefahr für die Zielerreichung liege in der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Auch hier sollte zeitnah und flexibel nachgesteuert werden können. Als absolut richtig und wichtig begrüßt der BDEW die Pläne, Kommunen künftig an den Erlösen von Windparks zu beteiligen. Um die Akzeptanz effektiv zu steigern, sollte allerdings noch nachgebessert werden.

Bei der Photovoltaik ist der EEG-Entwurf aus BDEW-Sicht dagegen noch viel zu zaghaft. Der BDEW betont in seiner Stellungnahme darüber hinaus zahlreiche weitere Verbesserungsmöglichkeiten, u.a. bei der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Identifizierung, Planung und Genehmigung neuer Standorte für EE-Anlagen, den geplanten Ausschreibungen für PV-Freiflächen und Dachanlagen sowie bei der Eigenversorgung und beim Mieterstrom.

VKU: EEG 2021 muss ambitionierten EE-Ausbau besser unterstützen

Ähnlich wie der BDEW sieht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) neben guten Ansätzen im Gesetzentwurf bei den konkreten Maßnahmen noch Bedarf zur Nachsteuerung. Das gelte etwa für die Kommunalabgabe bei der Windenergie, die Verbesserung des Mieterstrommodells oder die Erweiterung des Flächenpotenzials für große PV-Anlagen. Klar sei auch: Nach dem EEG müssen weitere Puzzleteile gelegt werden, mit denen die Hemmnisse bei Planung und Genehmigung zügig abgebaut werden können, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

BEE sieht Bundesregierung in der Verantwortung zur Nachbesserung

Insgesamt bleibt der vorliegende Gesetzesentwurf für den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) weit hinter den klima- und energiepolitischen Erfordernissen zurück. Ohne erhebliche Nachbesserungen, insbesondere bei den angestrebten Ausbaupfaden, ohne den Abbau zahlreicher Marktbarrieren im weiteren Gesetzgebungsprozess und vor allem auch ohne entsprechende Flächenverfügbarkeit und schnellere Genehmigungen würden die Erneuerbaren Energien nicht den notwendigen Beitrag zur Vermeidung einer sich anbahnenden Stromlücke infolge des Atom- und Kohleausstiegs und der Umsetzung der nationalen und europäischen Klimaziele leisten können. „Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesregierung den vorliegenden Entwurf nachzubessern, um einen geeigneten rechtlichen Rahmen zur Belebung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu schaffen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

BWE kritisiert fehlende Ansätze für Repowering und Anlagenweiterbetrieb

Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert mit Blick auf die Windenergie Bereiche, die der Entwurf ausspart oder wo er Probleme sogar verschärft. Konkret kritisiert der Verband fehlende Ansätze für Repowering und Weiterbetrieb von Bestandsanlagen und bei negativen Spotmarktpreisen, sollte der Vergütungsausfall künftig früher eintreten, ohne dass Flexibilität zur Vermeidung solcher Situationen geschaffen werde. „Dies zeigt: Der EEG-Entwurf hat noch erheblichen Überarbeitungsbedarf“, so das Fazit von BWE-Präsident Hermann Albers.

Quelle: IWR Online

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