14.10.2020, 10:53 Uhr

EEG-Umlage 2021 sinkt trotz Rekorddefizit auf dem EEG-Konto


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Münster - Alle Jahre wieder geben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Höhe der EEG-Umlage zum 15. Oktober für das Folgejahr bekannt. Doch im Jahr 2020 ist von Spannung nichts zu spüren, obwohl das EEG-Konto ein Rekorddefizit aufweist.

Im September ist das EEG-Konto durch die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Strommarkt weiter ins Minus gerutscht. Aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung im Zuge des Konjunkturpaketes wird die EEG-Umlage für 2021 allerdings nicht steigen, sondern auf 6,5 Cent / kWh begrenzt. Zur Finanzierung sind Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Mittel des Konjunkturpaketes vorgesehen. Damit ändert sich ab 2021 der bisherige EEG-Umlagemechanismus.

Defizit auf dem EEG-Konto verschärft sich im September weiter

Trotz des geringen Windenergie-Zubaus klafft Ende September 2020 ein riesiges Milliardenloch auf dem EEG-Konto. Im abgelaufenen Monat ist das Defizit noch einmal um 1,3 Milliarden Euro (Mrd. Euro) gestiegen, denn den Einnahmen in Höhe von 1,73 Mrd. Euro stehen Rekordausgaben von etwa 3 Mrd. Euro gegenüber. Damit ergibt sich ein Verlust in Höhe von fast 4,1 Mrd. Euro. Das ist das höchste Defizit seit Oktober 2012. Gründe sind die im Zuge der Corona-Pandemie gesunkene Stromnachfrage und der deutlich gesunkene Börsenstrompreis. Angesichts der Schieflage auf dem EEG-Konto wäre zum Termin am 15. Oktober 2020, an dem die ÜNB traditionell die EEG-Umlage für das nächste Jahr bekanntgeben, eigentlich eine deutliche Anhebung der EEG-Umlage zu erwarten gewesen.

Bundesregierung deckelt EEG-Umlage 2021 und 2022

Allerdings hat die Bundesregierung bereits im Juni 2020 im Rahmen des Konjunkturpaketes angekündigt, die durch die Corona-Pandemie bedingten Verwerfungen am Strommarkt zu deckeln und die EEG-Umlage im Jahr 2021 leicht auf 6,5 Cent / kWh zu senken,2022 wird es eine weitere Reduktion auf 6 Cent / kWh geben. Die auf dem EEG Konto entstandenen Fehlbeträge sollen mit Bundesmitteln ausgeglichen werden. Zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), stellt die Bundesregierung einen Milliarden-Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Verfügung. Den zusätzlichen Finanzbedarf für die Begrenzung der EEG-Umlage gibt die Bundesregierung im Konjunkturpaket mit insgesamt 11 Mrd. Euro an. Für 2021 und 2022 rechnet die Bundesregierung nach eigenen Angaben mit Einnahmen aus dem BEHG von insgesamt rd. 8 Milliarden Euro, die zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können. Der genaue Zuschussbedarf wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt.

Wie die EEG-Umlage funktioniert

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird bislang nicht vom Staat und nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber (ÜNB) führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse gesetzlich zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Was der breiten Öffentlichkeit nicht vermittelt wird: die Höhe der EEG-Umlage ist bislang von den Vergütungszahlungen für den eingespeisten Ökostrom und den Verkaufserlösen an der Börse abhängig. Beispiel: Der Betreiber einer Windkraftanlage an Land erhält 6 ct/kWh, der an der Börse zwangsverkaufte Strom erzielt Erlöse in Höhe von 4 ct/kWh. Die Differenz (hier 2 ct/kWh) ist die EEG-Umlage. Steigen die Erlöse an der Strombörse, dann sinkt die EEG-Umlage für die Stromverbraucher und umgekehrt.

Mit dem Jahr 2021 führt die Bundesregierung eine Änderung des EEG-Umlagemechanismus ein, da künftig mit Einnahmen aus dem BEHG sowie Mitteln aus dem Konjunkturpaket erstmals Haushaltmittel zur Finanzierung der EEG-Umlage eingesetzt werden.

Quelle: IWR Online

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