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Informationen zum Ökostrom

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
 
Was ist Ökostrom?
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Ökostrom (oder auch: Grüner Strom) ist eine allgemeine Bezeichnung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, z.B. aus Wind- oder Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft oder aus geothermischen Kraftwerken. Bei der Nutzung dieser Energiequellen entstehen keine klimaschädlichen Treibhausgase wie z.B. bei der Nutzung der Energieträger Kohle, Erdgas oder Erdöl. Ökostrom ist in der Umweltbilanz deutlich umweltfreundlicher als konventionell erzeugter Strom.

Ökostrommarkt in Deutschland

Ökostrom ist in Deutschland schon länger im normalen Strommix enthalten. Den höchsten Anteil an der regenerativen Stromerzeugung hat die Wasserkraft, wenngleich die Windenergie kräftig aufholt. Der Zuwachs an Ökostrom in den letzten Jahren ist auf das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zurückzuführen. Dieses verpflichtet die Stromnetzgesellschaften, die weiterhin staatlich geschützte Monopolunternehmen sind, den Strom abzunehmen und zu festgelegten Preisen zu vergüten.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes im März 1998 bieten aber auch zahlreiche Energieversorger und neue Ökostromanbieter Strom aus regenerativen Energiequellen an.

Im Idealfall kauft ein Stromkunde eine bestimmte Menge Ökostrom und der Stromversorger baut für die bestellte Menge neue Stromerzeugungsanlagen (z.B. eine Windenergieanlage), die diese Menge Strom erzeugt. Durch seine persönliche Entscheidung trägt der Stromkunde letztendlich dann zu einer Veränderung des Kraftwerkparks - mehr regenerative Stromerzeugungsanlagen, weniger konventionelle Kraftwerke - bei.


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Zertifizierung von Ökostrom

Damit der Stromkunde auch sicher sein kann, dass die Ökostromangebote seriös und ein höherer Preis gerechtfertig ist, wurden Zertifikate bzw. Gütesiegel für den Ökostrom entwickelt. Derzeit gibt es drei verschiedene Gütesiegel mit unterschiedlichen Gütekriterien. Das IWR hat zur besseren Übersicht im Ökostrom-Tarifrechner die Gütesiegel in drei Klassen eingeteilt. Die IWR-Einteilung erfolgt nach einem Grundprinzip: Ein Preisaufschlag für ein Ökostromprodukt ist nur dann gerechtfertigt, wenn sichergestellt wird, dass a) ein hoher Anteil an regenerativer Energie und b) ein Zubau an Neuanlagen sichergestellt wird (Klasse I). In der niedrigsten Klasse ist ein Preisaufschlag gegenüber dem Normalstrom nicht gerechtfertigt, denn die Stromversorger / Ökostromanbieter beziehen den Strom aus vorhandenen und teilweise abgeschriebenen Altanlagen, oder die Angebote sind nicht zertifiziert, oder die Zertifikate sehen keine Verpflichtung zum Bau neuer Anlagen vor (Klasse III).

   
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IWR-Klassifizierung und Zertifizierung

 

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