|
|
05.05.2009, 13:28 Uhr Meldung drucken |
Bundesverband Geothermie unterbreitet Änderungsvorschläge für CCS-Gesetz |
Berlin (iwr-pressedienst) - Der GtV – Bundesverband Geothermie (GtV – BV) hat seine Kritik am vorliegenden CCS-Gesetzentwurf bekräftigt und Änderungsvorschläge erarbeitet. Nach Ansicht des Verbandes bestehe die Gefahr der Nutzungskonkurrenz zwischen der Geothermie und den CCS-Vorhaben, weshalb für diesen Fall eine Regelung im Gesetz verankert werden müsse. Die Änderungsvorschläge beinhalten insbesondere einen Mindestschutz für die Erdwärmenutzung, welcher durch die Einfügung eines Bewirtschaftungs-/Planungsermessens für die zuständige Behörde sichergestellt werden soll. Zudem soll die Suche nach geeigneten Standorten für die Geothermie nicht durch Untersuchungsgenehmigungen im CCS-Bereich verhindert werden.
"Die Bedeutung der Geothermie und der gesetzliche Vorrang der Erneuerbaren Energien muss im CCS-Gesetz ausreichend Beachtung finden", erklärt Hartmut Gaßner, Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie. Der Bundestag wird den vorliegenden CCS-Gesetzentwurf in erster Lesung am 06.05.2009 und der Bundesrat am 15.05.2009 behandeln. Der GtV – BV geht davon aus, dass seine Änderungsvorschläge im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig aufgegriffen werden können.
Weitere Informationen und Meldungen zum Thema Geothermie
Geothermieverband: Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung blockiert Geothermienutzung
Kein Bohrstopp für Erdwärme-Heizungssonden in Baden-Württemberg
IWR-Newsticker Geothermie
Branchenkontakte Geothermie © IWR, 2009
>> zurück Meldung drucken |
|
|
|
|
|
>> zurück
© IWR - Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien 2006
- www.iwr.de | www.renewable-energy-industry.com |
|
|
|
|
|
|
|