Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Konsequenzen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

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Am 3. August 2001 ist das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz in Kraft getreten.. Daraus resultieren bezogen auf die Windenergienutzung Änderungen bei WEA-Genehmigungsverfahren.

Projekte mit 1 - 2 WEA werden wie bisher im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin beurteilt. Die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben mit mehr als 2 Windenergieanlagen wird nunmehr im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geprüft.

Münster, den 11.02.2002


 

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