26.01.2018, 13:34 Uhr

Nachfrage nach Turnkey-PV-Anlagen steigt stark an


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Berlin – Am 01. April startet die Bundesnetzagentur die erste gemeinsame Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen. Im Vorfeld besteht eine große Nachfrage nach schlüsselfertigen PV-Anlagen.

Die Berliner rds energies GmbH verzeichnet in Deutschland derzeit auf Investorenseite ein starkes Interesse an Turnkey-PV-Anlagen. Gefragt sind insbesondere PV-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt Peak.

Interessierte Solarinvestoren stehen Schlange

Für alle, die die Investition oder Projektierung eine Solaranlage nicht oder nur teilweise selbst in die Hand nehmen wollen, kommt der Erwerb einer geeigneten schlüsselfertigen Turnkey-Anlagen in Frage. Die Berliner rds energies GmbH verzeichnet in diesem Marktsegment derzeit eine hohe Nachfrage. Grund sind die Änderungen im Rahmen der EEG Ausschreibungen und die erstmalige technologieübergreifende Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen zum 01. April 2018. Jede Menge interessierter B2B-Solarinvestoren, die in erneuerbare Energien investieren wollen, stehen derzeit Schlange, so rds energies Geschäftsführerin Eva-Catrin Reinhardt. „Und das möglichst schnell, denn welche Neuerungen auf die Betreiber von Photovoltaikanlagen zukommen, wird sich erst entscheiden, wenn die neue Bundesregierung im Amt ist. Derzeit sind wir händeringend auf der Suche nach Solaranlagen ab 500 Kilowatt-Peak. Turnkey-Anbieter, die an einem regelmäßigen Verkauf an das Investorenklientel der rds energies GmbH interessiert sind, können Kontakt mit uns aufnehmen“, so Reinhardt weiter.

Änderungen bei den EEG-Ausschreibungen Onshore-Wind und PV im Jahr 2018

Im Jahr 2018 greifen zwei Neuerungen im Rahmen der EEG-Ausschreibungen. Neu ist neben den technologiespezifischen Ausschreibungen die Durchführung einer technologieübergreifenden Ausschreibung von Onshore-Windenergie und PV-Anlagen durch die Bundesnetzagentur. Die erste Runde startet am 01. April, die zweite am 01. November dieses Jahres. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt in den Jahren 2018 bis 2020 zu den jährlichen Gebotsterminen gemäß der „Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)“ jeweils 200 MW zu installierender Leistung.

Neu ist auch, dass die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergieanlagen an Land bei den ersten beiden Ausschreibungsterminen im Jahr 2018 ausgesetzt wird. Deren Gebote werden wie bei allen anderen Bietern nur dann zur Teilnahme an der Ausschreibung zugelassen, wenn eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorliegt.

Zudem sollen ab dem Jahr 2019 nach dem GroKo-Sondierungsbeschluss von Union und SPD mit Blick auf die Klimaschutzziele nach dem derzeitigem Stand Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie- und PV-Anlagen sowie Offshorewindparks durchgeführt werden. Diese sollen 2019 und 2020 wirksam werden. Letztendlich müssen die Sonderausschreibungen aber noch in den Koalitionsverhandlungen bestätigt werden.

Quelle: IWR Online

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