Windenergie: Gericht kippt Planung im NordenSchleswig – Die Windenergie-Planung in Schleswig-Holstein bricht wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Dienstag festgestellt, dass die Regionalpläne der Landesregierung, in denen die Windenergie-Vorranggebiete ausgewiesen wurden, unwirksam sind. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Mehrere Jahre haben die Behörden in Schleswig-Holstein in aufwendigen Prozessen an den sogenannten „Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III“ gearbeitet. Ziel der Planung war es, die Windenergienutzung auf bestimmten Flächen zu konzentrieren. Doch sowohl Gegner als auch Befürworter der Windkraft zeigten sich unzufrieden und klagten gegen die Pläne. Nun müssen die Gemeinden im nördlichsten Bundesland mit Mehrarbeit rechnen.
Fachliche Begründung für Windenergie-Ausschluss fehlte
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat nun zunächst die Windkraft-Planung für das südliche und mittlere Schleswig-Holstein gekippt. Konkret wurden elf Streitfälle behandelt. Oft kamen dabei die Beschwerden von Investoren, die gerne mehr Flächen zur Verfügung gehabt hätten. In einigen Fällen fühlten sich auch die betroffenen Gemeinden nicht ausreichend in den Planungsprozess einbezogen.
Für die Richter waren die Mängel bei der Erstellung der Regionalpläne allerdings zu groß. Städte und Gemeinden konnten den Planungsbehörden in der Staatskanzlei von sich aus mögliche Ausweisungsflächen anbieten oder sich ganz gegen die Pläne aussprechen. Diese zweite Möglichkeit kritisierte das OLG, weil für den pauschalen Ausschluss von Flächen eine fachliche Begründung nicht gefordert wurde. Dass eine Kommune mehrheitlich keine Windkraft auf seinem Gebiet will, erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Gerichtes nicht. Zudem haben die Richter mehrere Verfahrensfehler sowie erhebliche Abwägungsmängel festgestellt.
Albig: Mehr Flächen stehen nun zur Verfügung
Die Branche geht davon aus, dass das Urteil auch landesweit zu spüren sein wird. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) stellt aber umgehend klar: "Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windenergie. Es wird keinen Planungsstopp geben. Das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung."
Gemeinden unter Druck - Neue Landesplanung fraglich
Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Planungsbehörden. Die Planung sollte der vielzitierten „Verspargelung“ der Landschaft entgegenwirken und wäre für die Gemeinden eine enorme Hilfe. Experten sehen nun erhebliche Mehrarbeit auf die Kommunen zukommen. Denn durch die Hinfälligkeit der Windenergie-Vorranggebiete muss im kommunalen Außenbereich für jedes beantragte Windenergieprojekt in einer aufwendigen Einzelfallprüfung über die Zulässigkeit an dem jeweiligen Standort entschieden werden. Die Vereinfachung, die eine übergeordnete Landesplanung bietet, fällt weg. Ob ein neuer Anlauf für eine Landesplanung unternommen wird, ist bislang offen.
Quelle: IWR Online © IWR, 2015 Weitere News und Infos zum Thema:
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