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11.07.2016, 16:22 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

EEG 2016: SPD-Politiker äußern Skepsis

Berlin – Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2016 hat am vergangenen Freitag (08.07.2016) Bundestag und Bundesrat passiert. Trotz der Mehrheit im Bundestag gab es einige Abweichler innerhalb der großen Koalition. Für sie ist diese Reform der falsche Weg für eine erfolgreiche Energiewende.

Zu denjenigen SPD-Politikern, die nicht der EEG-Reform zugestimmt habe, gehört Dr. Nina Scheer. Sie erklärt ausführlich, was sie im Gesetzentwurf gut und was weniger gut findet. In einer Gesamtabwägung kommt ein "nein" heraus. Andere Koalitionspolitiker verteidigen die Beschlüsse. Auch die Verbände der Branche der erneuerbaren Energien haben ihre Meinung.

Bülow: Energiewende wird geschwächt

Scheer erklärte, sie komme in einer Gesamtabwägung mit Blick auf die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkungen der EEG-Novelle zu dem Schluss, mit nein zu stimmen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass nach intensiven und auch erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielführende Veränderungen herbeigeführt werden konnten. Scheer ist unter anderem skeptisch, was eine Systemumstellung auf Ausschreibungen im EEG bedeuten wird. Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen laut Scheer, dass es über die Gebotsverfahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann. Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führe.

Auch Scheers Parteifreund Marco Bülow aus Dortmund, übt Kritik am beschlossenen Gesetz. Die Novellierung des EEG wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher bremsen. Er, Marco Bülow, sehe keine Strategie und keine Maßnahmen, durch die Deutschland die Klimaschutzziele erreichen und der Energiewende zum Erfolg zu verhelfen wird.

Fuchs hält EEG-Reform für überfällig
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher, Joachim Pfeiffer, verteidigten die Reform. Fuchs betonte, dass man sich diesen Schritt schon viel früher gewünscht hätte. „Das hätte uns allen die Traumrenditen erspart, die momentan in der Windbranche erzielt werden, weil die rot-grünen Bundesländer bei der letzten EEG-Reform im Jahr 2014 viel zu hohe Fördersätze durchgedrückt haben. Umso mehr ist es bei der jetzigen Reform gerechtfertigt, vor dem Start des Ausschreibungssystems die Vergütungsansprüche im Übergangsregime noch einmal zusätzlich abzusenken“, so der CDU-Politiker

Windenergie: Vergütungsabsenkung an Land, geringe Ausbaumengen auf See
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) erklärte, dass das Gesetz (EEG) zu mehr Wettbewerb und Marktnähe im notwendigen Umbau des Energiesystems beitrage und allererste Akzente für die Kopplung von Strom- und Wärmesektor setz. Problematisch würden aber vor allem die Regelungen für die Übergangszeit zum Ausschreibungssystem bleiben. So sollen die Vergütungen für Windenergie an Land gegenüber den erst 2014 getroffenen Festlegungen stark abgesenkt werden, was weit fortgeschrittene Projekte gefährde, so der VDMA. Noch größere Sorgen bereitet dem Verband aber der Bereich der Offshore-Windenergie. Matthias Zelinger, der energiepolitische Sprecher des VDMA: „Richtig kritisch wird es jetzt aber für die Windenergie auf See. Langfristig werden wir große Strommengen aus erneuerbaren Energie brauchen, das geht ohne Offshore-Wind nicht. Dass nun das Ausbauvolumen für die erste Hälfte der 20er-Jahre stark reduziert werden soll, gefährdet ganz konkret Standorte, Innovationen und Kostensenkungen, die wir später dringend brauchen werden.“

Auch die Stiftung Offshore-Windenergie kritisiert die in der EEG-Novelle vorgesehene Reduzierung des jährlichen Ausbaus der Offshore-Windenergie nach 2020. Entgegen ursprünglicher Planungen sollen in den Jahren 2021/22 nur noch jeweils 500 Megawatt (MW, vorher: 730 MW) und in den Jahren 2023 bis 2025 nur noch jährlich 700 MW ausgeschrieben werden. Dies entspreche einer Reduktion um fast ein Drittel des ursprünglich vereinbarten Ausbaus in den Jahren 2021/22.

Bioenergiebranche fordert Korrekturen

In der Bioenergiebranche ist man insbesondere mit geplanten Ausbauvolumen nicht zufrieden. Mit der EEG-Novelle geben es aber immerhin erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Nichtsdestotrotz weise das Gesetz weiterhin große Defizite auf und muss bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden, damit die Bioenergie ihre wichtige Rolle im Erneuerbare-Energien-Markt der Zukunft wahrnehmen kann. Mittelfristig müsse das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden, so Bernd Geisen, Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE).

Geothermie-Branche erfreut über Verschiebung des Degressionsbeginns
Für die Geothermiebranche ist die Verabschiedung des EEG 2016 eine gut Nachricht für die in Bau und in Planung befindliche Geothermieprojekte. Bundestag und Bundesregierung hätten mit der Verschiebung des Degressionsbeginns auf 2021 klar gemacht, dass tiefe Geothermie weiterhin einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung leisten soll. Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie e.V. (BVG), Dr. Erwin Knapek, sagte: „Stabile Vergütungssätze bis 2021 bieten als deutliches Signal Vertrauensschutz und Sicherheit für kommunale und private Investoren im Rahmen dieses Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Damit wird für derzeit in der Planung weit fortgeschrittene Projekte der Tiefen Geothermie in Deutschland ein sehr sicherer Investitionsschutz gewährleistet.“

Quelle: IWR Online
© IWR, 2016

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