14.10.2020, 13:41 Uhr

Solarwirtschaft: EEG-Novelle verstößt gegen Europarecht


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Berlin - Die EEG-Novelle widerspricht einem Rechtsgutachten zufolge in einigen Punkten Europarecht. Der Bundesverband Solarwirtschaft, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft fordern Nachbesserungen.

Ein im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) erstelltes Rechtsgutachten belegt zahlreiche Verstöße des deutschen Energierechts gegen den Rahmen auf europäischer Ebene. Der BSW warnt vor einem Markteinbruch bei Solar-Dachanlagen und der Außerbetriebnahme von hunderttausenden Solarstromanlagen und mahnt Nachbesserungen an der geplanten EEG-Novelle an.

Rechtsgutachten belegt zahlreiche Verstöße gegen europäisches Recht

Der BSW Solar sieht die Betreiber von Solaranlagen durch das deutsche Energierecht zunehmend diskriminiert. Insbesondere für private Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig einspeisen (Prosumer), sorge die geplante EEG-Novelle (EEG 2021) für eine weitere Verschärfung. Die Bundesregierung verstoße damit gleich mehrfach gegen europäisches Recht, das bereits im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Dies geht aus einem Rechtsgutachten einer auf Energierecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei im Auftrag der Solarbranche hervor, so der BSW Solar.

EEG-Novelle: Europarechtswidrige Regelungen für Eigenstromverbrauch geplant

Nach Auffassung der Juristen ist der Gesetzesentwurf gleich in mehrfacher Hinsicht europarechtswidrig: Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, verstoßen gegen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001). Gemäß der Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch und Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch sind auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig. „Die derzeit vorgesehenen Belastungen erfüllen aber keine der durch die EU vorgegebenen Voraussetzungen,“ so Dr. Florian Valentin von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz. Die Befreiung von der in den letzten Jahren als „Sonnensteuer“ kritisierten EEG-Umlage würde Solaranlagenbetreiber auf Eigenheimen und im Kleingewerbe deutlich entlasten und die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen ermöglichen.

Auch der von der Bundesregierung geplante Ausschluss solaren Eigenverbrauchs im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung eines Ausschreibungssystems für Gebäude-PV ist laut Rechtsgutachten nicht europarechtskonform. Nach dem Europarecht II müsse solaren Eigenversorgern vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden. Der geplante Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien würde das Klimaschutzengagement von mittelständischen Unternehmen behindern.

BSW befürchtet Markteinbruch bei PV-Dachanlagen und Flut an vorzeitigen Außerbetriebnahmen

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer PV-Dachanlagen und der vorzeitigen Außerbetriebnahme hunderttausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar. Neben dem BSW fordern weitere Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungen am Gesetzesentwurf.

Quelle: IWR Online

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