Förderung von Biomasseheizkraftwerken

Auf Bundesebene werden automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse zur kombinierten Strom- und Wärmerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) nach der neuen Förderrichtlinie "zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" (Marktanreizprogramm) gefördert. Daneben gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderprogramme, die mit der Bundesförderung kombiniert werden können.

Bundesweite Förderung
Die oben genannten Anlagen werden im Rahmen des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert (Kleinanlagen ohne Stromerzeugung (Holzpelletanlagen) mit einer Nennwärmeleistung zwischen 3 und 100 kW werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Zuschüsse gefördert!).
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Darlehen aus Eigenmitteln der KfW. Die Darlehen werden von der KfW über Kreditinstitute zur Verfügung gestellt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen und Prototypen.
Um ein Darlehen bewilligt zu bekommen, darf vor Antragstellung nicht mit dem Bauvorhaben begonnen werden (ausgenommen Planungen).

Die erforderlichen Antragsunterlagen bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Postanschrift Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 74 31-0
Fax (069) 74 31 29 44
Internet www.kfw.de
   
  Informationszentrum der KfW:
Telefon (01801) 33 55 77 (Ortstarif)
Fax (069) 74 31 64 35 5
Email iz@kfw.de

Die Anlage zum Kreditantrag finden Sie hier: Anlage zum Kreditantrag im Programm Nr.128

 

Förderung durch die Bundesländer
Die Förderprogramme der Länder dürfen mit dem Bundesförderprogramm kombiniert werden.

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
 

 

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