07.07.2011, 09:37 Uhr

CCS-Gesetz passiert Umweltausschuss

Berlin – Der Umweltausschuss hat die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid beschlossen. Der Entwurf des „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ wurde mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die sogenannten CCS-Technologien sollen „eine Perspektive bieten, den Ausstoß von CO2 aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern“, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Sie könnten „zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen“.

Allerdings, auch das hält die Regierung in dem Entwurf fest, befänden sich die CCS-Technologien derzeit noch in Entwicklungsstadien und seien deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab zu überprüfen. Deshalb müsse zu ihrer Erprobung ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der Untersuchung, Errichtung, Betrieb, Überwachung, Stilllegung und Übertragung der Verantwortung für Demonstrationsspeicher sowie die Regulierung des Anschlusses und des Zugangs zu Kohlendioxidleitungen und zu Kohlendioxidspeichern regle.

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