13.08.2014, 12:22 Uhr

Ambitionierte Ausbauziele: Niedersachsen will 20.000 MW aus Wind bis 2050

Hannover - Das Bundesland Niedersachsen ist schon jetzt Deutschlands Nummer 1 in Sachen Windenergie. In Zukunft will die rot-grüne Landesregierung noch eine Schippe drauflegen: Bis 2050 soll die Gesamtleistung der Windenergieanlagen onshore mehr als verdoppelt werden.

Mit derzeit rd. 7.800 MW entfällt rund ein Viertel der bundesweit installierten Onshore-Windenergieleistung auf Niedersachsen. Die Zielmarke lautet nun: 20.000 MW Windenergieleistung bis 2050.

1,4 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen

Um die Pläne der Landesregierung zu realisieren, müssten 2050 rein rechnerisch 4.000 Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 MW in Niedersachsen installiert sein. Diese 4.000 WEA würden rund 1,4 Prozent der Landesfläche beanspruchen. Die rd. 5.500 derzeit installierten Anlagen belegen derzeit eine Fläche von gut einem Prozent des Bundeslandes. Staatssekretärin Almut Kottwitz sagte bei der Bekanntgabe der Pläne, man sei sich bewusst, dass die Errichtung weiterer Windenergieanlagen nicht überall auf Begeisterung stoßen werde. „Aber die Windenergie als kostengünstige, etablierte und klimafreundliche Technologie bildet das Kernstück der Energiewende im Stromsektor“, so Kollwitz weiter.

Frühe Einbindung von Vertretern und Verbänden

Gleich mehrere Ministerien sind beteiligt, um die ehrgeizigen Ziele in Niedersachen umzusetzen. Neben dem Umweltministerium arbeiten das Wirtschafts-, Innen-, Sozial- und Landwirtschaftsministerium zusammen an einem neuen Windenergieerlass. Dieser soll bis zum Ende des Jahres vorliegen. Um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen und für ausreichend Transparenz zu sorgen, werden in den Erarbeitungsprozess weitere gesellschaftliche Gruppen einbezogen: Die Landesregierung will in einem Dialogforum zusammen mit Umweltverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden, Vertretern der Wissenschaft und der Windenergiebranche über den Windenergieerlass sprechen. Zentrales Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie umwelt- und sozialverträglich zu gestalten.

Windenergieerlass gibt an, wohin der Hase läuft

Der Windenergieerlass kann allerdings nicht auf allen Feldern zu Lösungen führen. So könne der Erlass den zuständigen Behörden keine verbindlichen Vorgaben zur Flächenausweisung für die Windenergienutzung machen kann. Das könne aus rechtlichen Gründen nur das Landesraumordnungsprogramm. Und dazu bedarf es eines aufwändigen Änderungsverfahrens der Raumordnung inklusive vieler Gutachten und sonstiger Unterlagen. Bis zur endgültigen Regelung werden die Angaben im Windenergieerlass bloß eine Orientierungshilfe sein. „Aber immerhin geben sie den planenden Behörden einen deutlichen Fingerzeig, wohin der Hase läuft", gibt sich Kottwitz trotzdem kämpferisch.

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