15.06.2015, 08:45 Uhr

Atommüll-Endlagersuche: Umgang mit Gorleben bis 2017 geklärt

Berlin - Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur befristeten Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde.

Es geht um die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle im Rahmen der Kernenergie-Nutzung in Deutschland. Die geltende Veränderungssperre für Gorleben tritt am 16. August 2015 außer Kraft. Die Verlängerung dieser Sperre soll jetzt bis zum 31. März 2017 befristet werden.

Konsens berücksichtigt Anliegen aller Beteiligten

Hendricks erklärte dazu: „Im Rahmen intensiver Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und den Ländern haben wir einen Konsens gefunden, der den Anliegen aller Beteiligten Rechnung trägt: Der Kompromiss gewährleistet sowohl die gesetzlich geforderte Offenhaltung des Salzstockes Gorleben als auch das Vorhaben, möglichst frühzeitig alle sonstigen potentiellen Endlagerstandorte rechtlich zu sichern.“

Keine Vorfestlegung für Gorleben

Die Umweltministerin betonte, dass die Verlängerung der Veränderungssperre keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben sei, wie Umweltverbände kritisieren. Gorleben nehme laut Hendricks wie jeder andere potentielle Standort auf Grundlage der Regelungen für das Auswahlverfahren teil, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Sie, Hendricks, stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen sei. Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen.

Die Auswahl soll in einem wissenschaftsbasierten Verfahren erfolgen. Die Vorschläge für die sicherheitstechnischen und Verfahrensgrundlagen werden gegenwärtig in der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Endlagerkommission erarbeitet.

Quelle: IWR Online

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