27.05.2016, 08:31 Uhr

Mecklenburg-Vorpommern: 185 Quadratkilometer Fläche für Offshore-Windenergie

Schwerin - Das Kabinett des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. In einem aufwändigen Verfahren sind dazu tausende Hinweise aus der Gesellschaft eingeflossen. Der LEP legt unter anderem fest, wo genau Offshore-Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

Mit der Verabschiedung des LEP endet ein mehrjähriger Prozess. In über zwei Jahren wurden in zwei Beteiligungsstufen die Einwände und Anregungen von Verbänden, Vereinen, Kommunen und Bürgern eingeholt, abgewogen und in die verschiedenen angefertigten Entwürfe und Versionen eingearbeitet.

Zustimmung zum LEP hat zugenommen

Zur ersten Beteiligungsstufe gingen rund 2.100 Einwände ein. Insgesamt enthielten diese Einwände 6.323 einzelne Hinweise. In der zweiten Beteiligungsstufe waren es lediglich noch 520 Einwände, aus denen sich rund 3.600 einzelne Hinweise ergaben. Insbesondere im Bereich der Windenergienutzung im Küstenmeer reduzierten sich die Einwände von der ersten zur zweiten Beteiligungsstufe von 544 auf noch rund 90, so das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Energieminister Christian Pegel (SPD): „Insgesamt belegen die Zahlen, dass innerhalb des Erarbeitungsprozesses viele Anregungen so konzeptionell übernommen wurden, dass die Zustimmung zum LEP innerhalb des Verfahrens zunahm.“

Gebietskulisse für Offshore-Windenergie 185 Quadratkilometer groß

Im Bereich der Windkraft im Küstenmeer startete der erste Entwurf mit einer aus planerischer Sicht maximal möglichen Gebietskulisse von rund 580 Quadratkilometern. Insbesondere Einwände der Schifffahrt und des Naturschutzes führten im Rahmen der Abwägung dazu, dass die Flächen reduziert wurden. Beschlossen wurde vom Kabinett eine Kulisse mit 185 Quadratkilometern. Zusätzlich wurde die Maßgabe getroffen, dass auf rund 13 Quadratkilometern lediglich Testanlagen errichtet werden dürfen.

„Gerade die besonderen und um ein vielfaches härteren Bedingungen für Maschinen und Material auf See erfordern längerfristige Tests unter Echtbedingungen. Mit dem Testfeld unterbreiten wir ein Angebot an die innovativen Köpfe der Branche. Hier kann mit schlankem Verwaltungsvorlauf neue Technik auf Herz und Nieren geprüft werden“, verdeutlicht Pegel. Möglicherweise könne es über die Testphase hinaus gelingen, Kontakte an ansässige Anlagen- und Komponentenbauer zu vermitteln. So könnten neue Ansiedlungen zur Fertigung innovativer Produkte entstehen, hofft Pegel.

Novum in Deutschland: Unterirdische Raumordnung

Mit der unterirdischen Raumordnung geht Mecklenburg-Vorpommern erstmals deutschlandweit neue Wege. Festlegungen etwa zum Schutz von Grund- bzw. Trinkwasserressourcen oder auch die Sicherung von Rohstoffen gehören zu den bekannten unterirdischen Handlungsfeldern der Raumordnung. Das Definieren von unterirdischen Nutzungsmöglichkeiten für die Speicherung von Stoffen oder thermischer Energie ist ein gänzlich neues Handlungsfeld. Ein weiteres Kapitel im LEP dreht sich um das Thema Breitbandausbau.

Quelle: IWR Online

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