18.07.2016, 10:17 Uhr

EU-Genehmigung des KWK-Gesetzes im Sommer erwartet

Berlin – Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) ist eigentlich zum 1. Januar 2016 erneuert worden. Doch die abschließende Genehmigung durch die Europäische Union ist bislang noch nicht erfolgt. Das soll sich in Kürze ändern.

Wie aus einem Antwortschreiben vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) an die Bundestagsabgeordnete Valerie Bruns von den Grünen hervorgeht, sollen die Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission zum KWK-Gesetz 2016 „zeitnah“ abgeschlossen werden.

KWK-Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar gelten

Wilms hatte bei der Bundesregierung nachgefragt, bis wann die Notifikation der Gesetzesnovelle erfolgt. Wie BMWi-Staatssekretär Uwe Beckmeyer nun geantwortet hat, geht die Bundesregierung davon aus, dass der Förderteil des KWK-Gesetzes noch im Sommer von der Kommission genehmigt werde. Ein konkretes Datum konnte Beckmeyer nicht nennen. Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene KWK-Gesetz steht noch unter dem Vorbehalt der Kommissionsgenehmigung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission einer Förderung nach dem KWK-Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 zustimmen wird, so Beckmeyer.

120 Mrd. kWh KWK-Strom bis 2025 anvisiert

Nach dem KWK-Gesetz 2016 ist eine verlangsamte Weiterentwicklung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen festgelegt worden, so die negative Kritik. Das ursprüngliche KWK-Ausbauziel von 25 Prozent wurde verringert. Nunmehr soll eine Netto-Strommenge von 110 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis 2020 und 120 Mrd. kWh/Jahr bis 2025 in KWK-Anlagen erzeugt werden. Dies entspricht einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025. KWK-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Kilowatt (kW) elektrischer Leistung werden demnach eine Zuwendung für eigenverbrauchten Strom erhalten.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016