10.02.2017, 16:18 Uhr

Fracking-Regelungen treten in Kraft

Berlin – Zum Thema Fracking ist in Deutschland lange und intensiv diskutiert worden. Nun treten die neuen gesetzlichen Fracking-Regelungen in Kraft. Das löst nicht nur Freude aus.

Am 11. Februar 2017 treten neue gesetzliche Regelungen zum Fracking, also zu alternativen Bohrmethoden zu Gewinnung von Öl und Gas, in Kraft. Diese waren im Sommer von der schwarz-roten Koalition beschlossen worden. Es handelt sich vor allem um wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften und um ein Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und auf Kavernen sowie weitere Regelungen.

Unkonventionelles Fracking generell verboten

Die neuen Regelungen sehen nach der Umschreibung des Bundesumweltministeriums (BMUB) weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten, kann aber zu wissenschaftlichen Zwecken von den Bundesländern in bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zugelassen werden. Dafür seien strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden. Bundesumweltministerin Hendricks betonte die Auffassung, dass das Fracking in Deutschland keine wichtige Rolle spielen wird.

Ausnahme: Vier Probebohrungen für die Wissenschaft

Ab dem 11. Februar gilt ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind vier Erprobungsmaßnahmen, die wissenschaftlichen Zwecken dienen. Neben der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung müssen die Erprobungsmaßnahmen zudem von einer Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden. Für konventionelle Frackingvorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, gelten zusätzliche Einschränkungen: Sie dürfen künftig nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen, Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten vorgenommen werden. Verboten wird zudem der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking. Außerdem müssen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, so das BMUB.

Vierlinden: Fracking-Erlaubnis-Paket

Während sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor allem wegen der Rechtssicherheit freut, dass die Fracking-Restriktionen im Wasserhaushaltsgesetz in Kraft treten, kommt Kritik aus der Opposition. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik innerhalb der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, betonte, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland kein Fracking wolle. „Trotzdem hat die Bundesregierung ihr Fracking-Erlaubnis-Paket durchgesetzt“, erklärte Verlinden. Dann könne die Industrie Anträge stellen, um noch den „letzten Rest Gas“ aus den deutschen Erdgasfeldern zu pressen, so die Grünen-Politikerin.

Quelle: IWR Online

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