14.12.2017, 09:54 Uhr

Unternehmen zahlen 2018 weniger Strom- und Energiesteuern


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Berlin - Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Das bedeutet eine Reduzierung bei den Strom- und Energiesteuern.

Wenn Unternehmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, werden sie bei der Strom- und Energiesteuer vom Staat entlastet. Das Bundeskabinett hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Rabattgewährung auch 2018 gegeben sind.

Unternehmen erreichen Zielwert für geringere Energieintensität

Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet. Grundlage ist ein Monitoringbericht des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Die Erstellung des Monitoringberichts geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück.

Spitzenausgleich - Beitrag zur Energieeinsparung notwendig

Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten den Spitzenausgleich seit 2013 aber nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des RWI-Berichtes festzustellen. Im für das Antragsjahr 2018 maßgeblichen Bezugsjahr 2016 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 5,25 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 13,8 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2018 in voller Höhe gewährt werden.

Über den Spitzenausgleich

Die Spitzenausgleich geht auf die Einführung der Ökosteuer zurück, die aus der Stromsteuer und einem Aufschlag auf die Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) besteht. Die Steuereinnahmen gehen überwiegend in die Rentenversicherung. Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollten von diesen Steuern entlastet werden. Seit 2013 ist die Entlastung allerdings an Fortschritte bei der Implementierung von Energieeinsparungen gekoppelt.

Produzierende Unternehmen können mit dem Spitzenausgleich bis zu 90 Prozent der Energiesteuer- oder Stromsteuerbelastung rückvergütet bekommen. Geregelt ist die Umsetzung in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), die seit August 2013 gültig ist. Voraussetzung für die Rückvergütung ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reicht ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein vergleichbares Energieeffizienz-System.

Quelle: IWR Online

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