16.09.2019, 11:12 Uhr

EEG-Kontostand geht im August 2019 weiter zurück


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Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom ist der Milliarden-Überschuss im August 2019 weiter gesunken. Der Finanzsaldo der Stromkunden liegt aber weiterhin deutlich im Plus.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Stand vom 31.08.2019 liegt vor: Wie bereits in den vorangegangenen Monaten waren die monatlichen Ausgaben jahreszeitenbedingt höher als die Einnahmen. Auf dem Konto befindet sich allerdings weiterhin ein Gesamtguthaben bzw. ein Polster von über 2,9 Milliarden Euro (Mrd. Euro).

Kontostand geht im August 2019 um 540 Mio. Euro zurück

Im August 2019 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen auf dem EEG-Konto um etwa 540 Millionen Euro (Mio. Euro). Damit setzt sich der typische sommerliche Abwärtstrend weiter fort, fällt aber deutlich niedriger aus als im Vormonat (Juli 2019: - 959 Mio. Euro). Die Monatseinnahmen bewegen sich im August 2019 mit rd. 2,02 Mrd. Euro leicht oberhalb des Vormonats (Juli 2019: 1,99 Mrd. Euro). Da die Ausgaben im August 2019 mit 2,55 Mrd. Euro gegenüber dem Vormonat Juli (2,95 Mrd. Euro) allerdings niedriger sind, ist im Monatsvergleich auch der Mittelabfluss auf dem EEG-Konto geringer. Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlungen der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

EEG-Kontostand unter Vorjahresniveau

Mit insgesamt rd. 2,93 Mrd. Euro ist das EEG-Konto Ende August 2019 trotz des Rückgangs im August weiterhin gut gefüllt. Gegenüber dem Vorjahr 2018 fällt das Gesamtguthaben im August 2019 allerdings um rd. 1,1 Mrd. Euro niedriger aus (Kontostand August 2018: knapp 4,1 Mrd. Euro).

Über die EEG-Umlage

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Der im Oktober 2018 offiziell für 2019 bekannt gegebene EEG-Umlagesatz liegt bei 6,405 ct/kWh. Im Vergleich zu 2018 ist das ein Rückgang um etwa 6 Prozent (2018: 6,792 ct/kWh).

Quelle: IWR Online

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