01.06.2004, 10:28 Uhr

Bundestag verabschiedet Nationalen CO2-Allokationsplan - VKU begrüßt Startbedingungen für Stadtwerke


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Köln - Die Verabschiedung des Nationalen Allokationsplans für CO2-Zertifikate schafft nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die notwendige Klarheit, damit sich die Stadtwerke auf den Start des Emissionshandels am 1. Januar 2005 vorbereiten können. Dies unterstrich VKU-Präsident OB Gerhard Widder anlässlich der Verabschiedung des Zuteilungsgesetzes durch den Bundestag am 28.05.2004. "Für die 160 Stadtwerke, die mit knapp 400 Anlagen vom Emissionshandel erfasst werden, sind vom Gesetzgeber akzeptable Rahmenbedingungen erlassen worden", so Widder weiter.
Erfreulich für die Stadtwerke sei, dass die frühzeitigen Emissionsminderungen (early-action) der west- und ostdeutschen Stadtwerke seit 1994 berücksichtigt werden. Zu begrüßen sei insbesondere, dass die Koalitionsfraktionen den VKU-Vorschlag aufgegriffen hätten, die Unternehmen für frühzeitige und besonders umfangreiche CO2-Minderungen von mehr als 40 % bis zum Jahr 2012 mit dem Erfüllungsfaktor 1 auszustatten.
Für die CO2-schonende Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sei ein angemessener Nachteilsausgleich eingeführt worden. Damit werde der besondere Stellenwert der umweltverträglichen KWK berücksichtigt. Die Aufhebung des früher geplanten Kumulationsverbotes von "early-action" und KWK, das für Stadtwerke mit frühzeitigen Emissionsminderungen sehr nachteilig gewesen wäre, werde ebenfalls positiv gewertet.
Auch sei eine tragfähige Übertragungsregelung für zu modernisierende Anlagen gefunden worden, der als wichtiger Impuls für die Erneuerung des deutschen und insbesondere des kommunalwirtschaftlichen Kraftwerksparks wirken könne. Mit den Benchmarks für Neuemittenten sei letztendlich ein geeigneter Kompromiss zwischen energiewirtschaftlicher Notwendigkeit und klimaschutzpolitischen Zwängen gefunden worden.
Der VKU erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Benchmark für die Wärmeerzeugung mit der angekündigten Rechtsverordnung baldmöglichst festgelegt wird, um die notwendige Investitionssicherheit für die Stadtwerke herzustellen. Dazu sei es erforderlich, einen sachgerechten Benchmark-Wert von mindestens 215 g CO2/kWh für die Wärmerzeugung festzustellen.

/iwr/stromtarife.de/01.06.04/