24.03.2004, 15:57 Uhr

Berufsgenossenschaften begrüßen Regressmöglichkeit bei Schwarzarbeit


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Berlin - Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) begrüßt den Gesetzentwurf der Regierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der heute im Finanzausschuss behandelt wird. Mit der Einführung der Regresspflicht für den Arbeitgeber von Schwarzarbeit wird einer langjährigen Forderung sowohl von Seiten der Unfallversicherungsträger als auch der Unternehmen entsprochen. Mit der Regresspflicht sollen die Berufsgenossenschaften in Zukunft Leistungen von den Arbeitgebern erstattet bekommen, wenn diese auf Arbeitsunfällen bei Schwarzarbeit beruhen. Bereits im Vorfeld hatten die Berufsgenossenschaften entsprechende Vorschläge eingebracht, um die Regressregelung noch wirksamer auszugestalten. Diese finden sich zum Teil im Gesetzentwurf wieder.

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Leistungen unabhängig von der Beitragszahlung erbracht, sofern faktisch ein Beschäftigungsverhältnis - auch bei illegaler Beschäftigung - besteht. Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers. "Wir haben uns intensiv für eine Regresspflicht der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit eingesetzt. Es kann nicht sein, dass ehrliche Arbeitgeber über ihre Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung die Schwarzarbeit mit finanzieren. Dies wird jetzt mit der Regressregelung bekämpft", so Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften, heute in Berlin. Bisher konnten lediglich nachträgliche Beitragsforderungen durch die Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden. Diese lassen sich in vielen Fällen jedoch nicht eintreiben und decken nur einen Teil der durch illegale Beschäftigung entstehenden Kosten. Mit der Regressforderung besteht nun ein erheblich wirksameres Druckmittel, um die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verstärken.
Allerdings wird sich auch künftig die Durchsetzung von Beitrags- und Regressansprüchen gegen Unternehmer von Schwarzarbeit schwierig gestalten und zu Forderungsausfällen führen. Breuer: "Arbeitgeber, die Schwarzarbeit betreiben, sind häufig schwarze Schafe, die schnell wieder vom Markt verschwinden. Beispielsweise indem sie Konkurs anmelden. Dies führt oft dazu, dass Ansprüche nicht erfüllt werden. Hier sollten weitere Schritte unternommen werden."

/iwr/energiejobs.de/24.03.04/