18.12.2002, 13:03 Uhr

BSH genehmigt Offshore-Windpark "Butendiek" westlich von Sylt

Hamburg - Erneut gibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) grünes Licht für einen Offshore-Windpark weit draußen in der Nordsee. Der Bürger-Windpark-Butendiek GmbH aus Husum wurde die Errichtung von 80 einzelnen Windenergieanlagen (WEA) genehmigt, die 34 Kilometer westlich von Sylt bei einer Wassertiefe von rund 20 Metern geplant sind. Damit ist "Butendiek" bundesweit das zweite genehmigte Offshore-Projekt außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt laufen derzeit beim BSH Genehmigungsverfahren für 30 Projekte (24 Nordsee, 6 Ostsee).
Voraussetzung für die Genehmigung des Windparks war die Feststellung, dass durch die 80 WEA weder die Sicherheit des Schiffsverkehrs noch die maritime Umwelt gefährdet werden, erläuterte BSH-Präsident Prof. Dr. Peter Ehlers am Mittwoch in Hamburg. Der gewählte Standort befinde sich nicht in unmittelbarer Nähe von Hauptschifffahrtsrouten oder in einem für Schiffe sensiblen Bereich. Die trapezförmige Anordnung der einzelnen WEA sorge für eine zusätzliche Standortoptimierung, denn dadurch werde eine "Riegelwirkung" der Bebauung weitestgehend vermieden.
Wann Butendiek die ersten WEA tatsächlich in Betrieb nehmen kann, hängt von weiteren Genehmigungen für Kabeltrasse und Landanbindung ab, für die das Land Schleswig-Holstein zuständig ist. Eine Ausnahmegenehmigung zur Querung des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" ist erforderlich. Mit dem Bau muss spätestens bis zum 1. Juni 2005 begonnen werden, anderenfalls erlischt die Genehmigung.

Weitere Infos zum Offshore-Windpark Butendiek:
- Neben der Kennzeichnung und Befeuerung der WEA sei auch die Ausstattung des Windparks mit dem Automatischen Schiffsidentifikations-System - AIS - vorgesehen. Verbleibende Risiken, wie die Kollisionsmöglichkeit eines manövrierunfähig treibenden Schiffes mit WEA,werden als nur gering eingeschätzt, wie auch eine Risikoanalyse des Germanischen Lloyd (GL) bestätigt.
- Mögliche Umweltauswirkungen des Windparks "Butendiek" wurden nach Angaben von BSH-Justitiar Christian Dahlke im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht, die nach der Seeanlagenverordnung obligatorisch sei.
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