04.03.2004, 17:03 Uhr

Kraft-Wärme-Kopplung: VKU befürchtet gravierende Benachteiligungen der Stadtwerke beim Emissionshandel

Berlin - Als "gravierende Benachteiligung der Energieerzeugung bei den Stadtwerken" bewertet VKU-Präsident OB Gerhard Widder aktuelle Überlegungen, die im Nationalen Allokationsplan (NAP)-Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vorgesehenen Ausgleichsregelungen für die umweltverträgliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu streichen oder erheblich zu verschlechtern.
"Sollten diese Pläne verwirklicht werden", so der VKU-Präsident weiter“, ist dies ein negatives Signal an potentielle Kraftwerks-Investoren, dass klima- und effizienzsteigernde Maßnahmen durch den Emissionshandel nicht belohnt werden."
Der VKU, der über 160 Unternehmen mit rund 400 vom Emissionshandel erfassten Anlagen vertritt, will, dass die im BMU-Gesetzentwurf vorgeschlagenen Konditionen grundsätzlich beibehalten werden:

· für Kraftwerke, die zur Zeit und zukünftig effizienzsteigernd modernisiert werden, ist vorzusehen, dass die Zertifikate der Altanlage zumindest in den ersten beiden Handelsperioden bis 2012 vollständig auf die modernisierte Anlage übertragen werden können (Übertragungsregelung)
· die von ost- und westdeutschen Stadtwerken seit 1990 erzielten erheblichen Emissionsminderungen sind durch eine angemessene „early-action“-Regelung (zusätzliche Zuteilung von Zertifikaten) zu honorieren
· der Abwanderung aus umweltfreundlichen KWK-Anlagen in die ungekoppelte Erzeugung ist entgegenzusteuern
· um für die Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionen im zukünftigen Emissionshandelssystem zu gewährleisten, sind die wesentlichen Bedingungen bis 2012 und - soweit möglich - darüber hinaus, bereits im anstehenden NAP festzulegen.

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