Offshore-Windpark "Meerwind": Bezirksregierung sucht eine Trasse für die Netzanbindung
Oldenburg - Die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die Netzanbindung der Pilotphase des Offshore-Windparks "Meerwind" der Firma Windland Energieerzeugungs GmbH eingeleitet. Es geht um eine Trasse für die Stromleitung vom Windpark nordwestlich von Helgoland bis zum Festland bei Wilhelmshaven.
Der Offshore-Windpark in der Deutschen Bucht der Nordsee ist außerhalb der 12-Seemeilen-Zone in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in einer Entfernung von 22 bis 50 km nordwestlich von Helgoland geplant. Zunächst wurde bei dem für die Genehmigung von Windparks in der AWZ zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg eine Pilotphase mit 74 Windenergieanlagen beantragt.
Zur Einspeisung der erzeugten Energie in das Stromnetz ist der Bau einer Kabelverbindung zum Festland erforderlich. Die Firma Windland Energieerzeugungs GmbH hat jetzt beantragt, das Kabel aus der AWZ kommend über schleswig-holsteinisches und niedersächsisches Hoheitsgebiet zu verlegen. Die Antragstrasse verläuft vom Windpark westlich von Helgoland zunächst in Nord-Süd-Richtung bis zur Jade, quert das Jadefahrwasser in Höhe von Minsener Oog und landet bei Schillighörn an. In den Antragsunterlagen werden auch alternative Trassenführungen und Anlandungspunkte betrachtet.
In dem Raumordnungsverfahren geht es nicht um die Netzleitungen an Land. Voraussichtlich kann der Strom mit dem vorhandenen Leitungnetz abgeleitet werden. Es wurde vereinbart, dass die Bezirksregierung Weser-Ems ein Raumordnungsverfahren in Abstimmung mit der Landesregierung Schleswig-Holstein durchführt. Das Verfahren beschränkt sich formal auf niedersächsisches Hoheitsgebiet, bezieht aber alle in der 12-Seemeilen-Zone berührten raumbedeutsamen Belange in die Abwägung ein.
Die Planunterlagen für das Raumordnungsverfahren werden bei den betreffenden Gemeinden (u.a. Wangerooge, Wittmund, Wilhelmshaven, Wangerland, Spiekeroog) für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die genauen Termine der Auslegung werden durch die Gemeinden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger werden an die Bezirksregierung weitergeleitet und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Da zum Ende dieses Jahres in Niedersachsen die Bezirksregierungen abgeschafft werden, wird das Verfahren danach im Auftrag des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium von der Regierungsvertretung Oldenburg weitergeführt. Das Vorhaben wird im Frühjahr mit den betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Stellen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen werden. Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist für Mitte nächsten Jahres vorgesehen.
Weitere Infos :
Derzeit läuft beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Pilotphase des Offshore-Windparks "Meerwind" das Genehmigungsverfahren. Nach Realisierung der Pilotphase des Offshore-Windparks werden Untersuchungen durchgeführt, um insbesondere die Auswirkungen auf die Meeresumwelt beurteilen zu können. Erst wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, kann das Genehmigungsverfahren für die Ausbauphase durch das BSH eingeleitet werden. Die Realisierung der Ausbauphase des Offshore-Windparks würde dann voraussichtlich den Ausbau des Leitungsnetzes an Land erforderlich machen. Für die Anbindung der Ausbauphase des Offshore-Windparks "Meerwind" sowie weiterer Windparks betreibt die Fa. Windland die Planung einer Freileitung von der Küste in den Osnabrücker Raum.
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/iwr/11.11.04/
Der Offshore-Windpark in der Deutschen Bucht der Nordsee ist außerhalb der 12-Seemeilen-Zone in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in einer Entfernung von 22 bis 50 km nordwestlich von Helgoland geplant. Zunächst wurde bei dem für die Genehmigung von Windparks in der AWZ zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg eine Pilotphase mit 74 Windenergieanlagen beantragt.
Zur Einspeisung der erzeugten Energie in das Stromnetz ist der Bau einer Kabelverbindung zum Festland erforderlich. Die Firma Windland Energieerzeugungs GmbH hat jetzt beantragt, das Kabel aus der AWZ kommend über schleswig-holsteinisches und niedersächsisches Hoheitsgebiet zu verlegen. Die Antragstrasse verläuft vom Windpark westlich von Helgoland zunächst in Nord-Süd-Richtung bis zur Jade, quert das Jadefahrwasser in Höhe von Minsener Oog und landet bei Schillighörn an. In den Antragsunterlagen werden auch alternative Trassenführungen und Anlandungspunkte betrachtet.
In dem Raumordnungsverfahren geht es nicht um die Netzleitungen an Land. Voraussichtlich kann der Strom mit dem vorhandenen Leitungnetz abgeleitet werden. Es wurde vereinbart, dass die Bezirksregierung Weser-Ems ein Raumordnungsverfahren in Abstimmung mit der Landesregierung Schleswig-Holstein durchführt. Das Verfahren beschränkt sich formal auf niedersächsisches Hoheitsgebiet, bezieht aber alle in der 12-Seemeilen-Zone berührten raumbedeutsamen Belange in die Abwägung ein.
Die Planunterlagen für das Raumordnungsverfahren werden bei den betreffenden Gemeinden (u.a. Wangerooge, Wittmund, Wilhelmshaven, Wangerland, Spiekeroog) für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die genauen Termine der Auslegung werden durch die Gemeinden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger werden an die Bezirksregierung weitergeleitet und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Da zum Ende dieses Jahres in Niedersachsen die Bezirksregierungen abgeschafft werden, wird das Verfahren danach im Auftrag des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium von der Regierungsvertretung Oldenburg weitergeführt. Das Vorhaben wird im Frühjahr mit den betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Stellen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen werden. Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist für Mitte nächsten Jahres vorgesehen.
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Derzeit läuft beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Pilotphase des Offshore-Windparks "Meerwind" das Genehmigungsverfahren. Nach Realisierung der Pilotphase des Offshore-Windparks werden Untersuchungen durchgeführt, um insbesondere die Auswirkungen auf die Meeresumwelt beurteilen zu können. Erst wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, kann das Genehmigungsverfahren für die Ausbauphase durch das BSH eingeleitet werden. Die Realisierung der Ausbauphase des Offshore-Windparks würde dann voraussichtlich den Ausbau des Leitungsnetzes an Land erforderlich machen. Für die Anbindung der Ausbauphase des Offshore-Windparks "Meerwind" sowie weiterer Windparks betreibt die Fa. Windland die Planung einer Freileitung von der Küste in den Osnabrücker Raum.
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