28.10.2003, 11:28 Uhr

Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet

Luxemburg - Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg einen Durchbruch bei der Harmonisierung der Energiesteuern erzielt. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen, teilte das Bundesumweltministerium mit. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen.
Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schaffe Anreize zum Energiesparen und für Innovationen, so das BMU. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von grosser Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden könne. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessere die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze, so das Bundesumweltministerium.
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