23.10.2018, 12:59 Uhr

Bundesrat fordert bei Energiewende bessere Einbeziehung von Städten


© Fotolia

Berlin - Der Bundesrat möchte die Energiewende im urbanen Raum voranbringen und das vorhandene Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial besser nutzen. Auf seiner letzten Sitzung am 19. Oktober 2018 hat der Bundesrat eine Entschließung zur Einbeziehung städtischer Regionen in die Energiewende gefasst.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner jüngsten Sitzung aufgefordert, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von PV-Anlagen für Mieterstromprojekte zu verbessern und auszubauen. Vorgeschlagen wird auch eine Optimierung des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Kombination mit Power-to-Heat-Anlagen.

Hebung der PV-Potenziale besonders flächenschonend

Im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele ist es aus Sicht des Bundesrates erforderlich, die urbanen Zentren maßgeblich in die Energiewende mit einzubeziehen. Nur so könne aus einer bisher vorrangig auf die Stromerzeugung fokussierten Energiewende eine Energiewende in allen Sektoren werden, ohne das Stromübertragungsnetz zusätzlich zu belasten. Bei seiner Initiative hat der Bundesrat insbesondere den Ausbau der Photovoltaik im Blick, da aus Sicht der Länderkammer über die Hebung der PV-Potenziale im urbanen Raum ein Zubau von erneuerbaren Energien besonders flächenschonend umsetzbar ist.

Änderungen an Regelungen für PV-Mieterstromanlagen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Entschließung dazu auf, die derzeitige Begrenzung der installierbaren PV-Leistung bei Mieterstromprojekten von maximal 100 kWp pro Gebäude aufzuheben, da das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Mietshäusern in den Städten deutlich höher sei. Zugelassen werden sollen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 250 kWp pro Gebäude. Auch die zusätzliche Begrenzung bei PV-Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr ist aus Sicht der Länder energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig und sollte deshalb gestrichen werden. Außerdem plädiert der Bundesrat dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen und die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern. Angemahnt werden auch steuerliche Anpassungen, um zu verhindern, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Der Bundesrat schlägt dazu die Einführung von Bagatellgrenzen vor.

Besserer Einsatz von Kraft-Wärme-Koppelung

In ihrer Länder votieren die Länder zudem für eine für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Koppelung-Anlagen (KWK). Die Flexibilisierung von KWK-Anlagen und die Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen stelle insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument dar, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.

Bundesregierung in ihrer Entscheidung ungebunden

Wie mit der Entschließung des Bundesrates umgegangen wird, hängt von der Bundesregierung ab. Diese entscheide, wie sie mit den Forderungen aus der Länderkammer umgehe. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gebe es allerdings nicht, heißt es beim Bundesrat.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2018