Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien(IWR)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der IWR.de GmbH, Grevener Str. 75, 48159 Münster

Die folgenden Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen der IWR.de GmbH.

 

§ 1 Angebot und Vertragsschluss

    1. Ein "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen auf Internet-Seiten der IWR zum Zwecke der Verbreitung.

    2. Die IWR.de GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge ganz oder teilweise (Text, Grafik, Klicktext, ALT-Text, IWR-Subname etc.) anzunehmen oder abzulehnen, auch wenn die IWR erst nach Auftragsbestätigung Kenntnis über Umstände erhält, die zu einer Ablehnung führen können. Grundlage für eine Ablehnung oder Annahme durch die IWR sind Inhalt, technische Form, Umfang oder Herkunft nach eigenem Ermessen.

    3. IWR akzeptiert Anzeigenaufträge nur unter der Voraussetzung, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Auftraggeber die IWR von allen Ansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt der Anzeigen ist einzig der Auftraggeber verantwortlich.

    4. Eine Stornierung nach Erteilung eines Anzeigenauftrags ist einseitig von Seiten des Auftraggebers nicht möglich.

    5. Der Auftraggeber muss alle notwendigen Abwicklungsmerkmale beachten, die zur Veröffentlichung von Anzeigen in Portalen der IWR notwendig sind. Diese Abwicklungsmerkmale sind die technischen Spezifikationen, der Einreichungsweg sowie der Zustellungszeitpunkt für die Anzeigenunterlagen. Die IWR ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die den von ihr vorgegebenen Anforderungen nicht genügen bzw. die IWR nicht rechtzeitig erreichen.

    6. Für die Anzeigenpreise ist die zum Zeitpunkt der Anzeigenerscheinung gültige Preisliste der IWR maßgebend. Preisänderungen wirken sich auf die laufenden Verträge ohne Vorauszahlung mit Beginn des nächsten Monats aus.

    7. Eine Anzeige kann von der IWR nach eigenem Ermessen als "Anzeige" bzw. "Werbung" gekennzeichnet werden.

    8. Der Ausschluss von Mitbewerbern seitens der IWR ist nicht möglich.

    9. Kosten für die Herstellung von Grafiken und Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten, diese Preise beziehen sich auf die reine Veröffentlichung.

    10. Für audio- und videoverlinkte Banner gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Auftraggeber ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind. Sofern Dritte gegen die IWR Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend machen, stellt der Auftraggeber die IWR von jeglicher Haftung frei.

    11. Für die Teilnahme am "IWR-Firmennetzwerk" gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Umfang, das Layout, die technische Spezifikationen der Unterseite bzw. des Banners sowie der IWR-Subname werden durch die IWR nach eigenem Ermessen festgelegt. Die erstmalige Erstellung der Unterseite und des Imagebanners ist im Preis inbegriffen. Grafik- bzw. Textveränderungen während der vereinbarten Laufzeit sind gemäß der IWR-Preisliste je nach Aufwand kostenpflichtig.

§ 2 Gewährleistung

    1. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder ähnlicher Umstände begründete, zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung entbinden den Auftraggeber nicht vom Vertrag. Die Forderung von Schadensersatz wegen der genannten Umstände seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Weiter haftet IWR nur für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen resultieren.

    2. Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Anzeigenraum in dem Maße der Beeinträchtigung beschränkt. Hierauf beschränkt sich die Haftung der IWR, eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

    3. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewährleistung übernommen. Enthalten die Anzeigen Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften im Einzelfall nicht entsprochen werden kann.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

    1. Sofern keine Vorauszahlung geleistet wird, erfolgt die Rechnungsstellung durch die IWR am Erscheinungstag, spätestens am Monatsende. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

    2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem EZB-Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten fällig. Die IWR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

§ 4 Sonstiges

    1. Die IWR wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern. Dieser Hinweis erfolgt gemäß § 33 BDSG.

    2. Jede Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder des Anzeigeauftrags bedarf der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

    3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen davon unberührt. Es gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

    4. Der Anzeigenauftrag sowie diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster.

 

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen der IWR.de GmbH für Leistungen des Pressedienstes

 

Die Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen der IWR.de GmbH (nachfolgend IWR) im Zusammenhang mit der Versendung von digitalen Pressemitteilungen.

§ 1
Die IWR betreibt unter der Adresse www.iwrpressedienst.de einen Dienst zur Verbreitung von digitalen Pressemitteilungen. Die IWR fungiert dabei als Übermittler von Pressetexten. Die versendeten Pressemitteilungen werden in einer Online-Datenbank unter Berücksichtigung des BDSG gespeichert.

§ 2
Die zur Verbreitung übermittelten Pressemitteilungen werden seitens der IWR nicht redaktionell überprüft oder bearbeitet. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilung ist ausschließlich der Nachrichtenautor. IWR übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Qualität, und Aktualität der versendeten Pressemitteilungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitteilungen frei von Rechten Dritter zu liefern und etwaige Schäden und Kosten wegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Insofern stellt der Auftraggeber IWR von jeglicher Haftung frei.

§ 3
Die IWR behält sich vor, übermittelte Pressemitteilungen nach ihrem freien Ermessen nicht zu versenden. Grundlage für diese Entscheidung können der Inhalt, die technische Form, der Umfang oder die Herkunft der Mitteilung sein.

§ 4
Die IWR bemüht sich, die zugesandten Pressemitteilungen schnellstmöglich zu versenden. Für entstehende Zeitverzögerungen oder Bearbeitungsfehler übernimmt IWR keine Haftung. IWR haftet auch nicht für die Unmöglichkeit der Verbreitung aus technischen Gründen.

§ 5
Die Bestimmungen des § 4 der AGB für Leistungen der IWR gelten ausdrücklich auch für die Geschäftsbedingungen für Leistungen des Pressedienstes.

 

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