Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien(IWR)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der
IWR.de GmbH, Grevener Str. 75, 48159 Münster
Die folgenden Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen der IWR.de
GmbH.
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
- Ein "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen auf Internet-Seiten der IWR zum Zwecke der
Verbreitung.
- Die IWR.de GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge ganz
oder teilweise (Text, Grafik, Klicktext, ALT-Text, IWR-Subname etc.)
anzunehmen oder abzulehnen, auch wenn die IWR erst nach Auftragsbestätigung
Kenntnis über Umstände erhält, die zu einer Ablehnung führen können.
Grundlage für eine Ablehnung oder Annahme durch die IWR sind Inhalt,
technische Form, Umfang oder Herkunft nach eigenem Ermessen.
- IWR akzeptiert Anzeigenaufträge nur unter der Voraussetzung, dass
der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und
Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt
der Auftraggeber die IWR von allen Ansprüchen Dritter frei. Für
den Inhalt der Anzeigen ist einzig der Auftraggeber verantwortlich.
- Eine Stornierung nach Erteilung eines Anzeigenauftrags ist einseitig
von Seiten des Auftraggebers nicht möglich.
- Der Auftraggeber muss alle notwendigen Abwicklungsmerkmale beachten,
die zur Veröffentlichung von Anzeigen in Portalen der IWR notwendig
sind. Diese Abwicklungsmerkmale sind die technischen Spezifikationen,
der Einreichungsweg sowie der Zustellungszeitpunkt für die Anzeigenunterlagen.
Die IWR ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die
den von ihr vorgegebenen Anforderungen nicht genügen bzw. die IWR
nicht rechtzeitig erreichen.
- Für die Anzeigenpreise ist die zum Zeitpunkt der Anzeigenerscheinung
gültige Preisliste der IWR maßgebend. Preisänderungen wirken sich
auf die laufenden Verträge ohne Vorauszahlung mit Beginn des nächsten
Monats aus.
- Eine Anzeige kann von der IWR nach eigenem Ermessen als "Anzeige"
bzw. "Werbung" gekennzeichnet werden.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern seitens der IWR ist nicht möglich.
- Kosten für die Herstellung von Grafiken und Anzeigentexten sind
in den Anzeigenpreisen nicht enthalten, diese Preise beziehen sich
auf die reine Veröffentlichung.
- Für audio- und videoverlinkte Banner gelten zusätzlich folgende
Bestimmungen: Der Auftraggeber ist ausschließlich dafür verantwortlich,
dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen
Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
Sofern Dritte gegen die IWR Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend
machen, stellt der Auftraggeber die IWR von jeglicher Haftung frei.
- Für die Teilnahme am "IWR-Firmennetzwerk" gelten zusätzlich folgende
Bestimmungen: Der Umfang, das Layout, die technische Spezifikationen
der Unterseite bzw. des Banners sowie der IWR-Subname werden durch
die IWR nach eigenem Ermessen festgelegt. Die erstmalige Erstellung
der Unterseite und des Imagebanners ist im Preis inbegriffen. Grafik-
bzw. Textveränderungen während der vereinbarten Laufzeit sind gemäß
der IWR-Preisliste je nach Aufwand kostenpflichtig.
§ 2 Gewährleistung
- Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder
ähnlicher Umstände begründete, zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung
entbinden den Auftraggeber nicht vom Vertrag. Die Forderung von
Schadensersatz wegen der genannten Umstände seitens des Auftraggebers
ist ausgeschlossen. Weiter haftet IWR nur für Schäden, die aus Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner
Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen resultieren.
- Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme
eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch
ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Anzeigenraum in dem Maße
der Beeinträchtigung beschränkt. Hierauf beschränkt sich die Haftung
der IWR, eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
- Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten
Terminen wird keine Gewährleistung übernommen. Enthalten die Anzeigen
Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag als verbindlich erteilt,
auch wenn den Platzvorschriften im Einzelfall nicht entsprochen
werden kann.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Sofern keine Vorauszahlung geleistet wird, erfolgt die Rechnungsstellung
durch die IWR am Erscheinungstag, spätestens am Monatsende. Die
Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem EZB-Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten fällig.
Die IWR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
§ 4 Sonstiges
- Die IWR wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten
Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern.
Dieser Hinweis erfolgt gemäß § 33 BDSG.
- Jede Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder des Anzeigeauftrags
bedarf der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen im übrigen davon unberührt. Es gilt dasjenige
als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Der Anzeigenauftrag sowie diese AGB unterliegen ausschließlich
deutschem Recht. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand
ist Münster.
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen der
IWR.de GmbH für Leistungen des Pressedienstes
Die Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen der IWR.de GmbH (nachfolgend
IWR) im Zusammenhang mit der Versendung von digitalen Pressemitteilungen.
§ 1
Die IWR betreibt unter der Adresse www.iwrpressedienst.de
einen Dienst zur Verbreitung von digitalen Pressemitteilungen. Die IWR
fungiert dabei als Übermittler von Pressetexten. Die versendeten Pressemitteilungen
werden in einer Online-Datenbank unter Berücksichtigung des BDSG gespeichert.
§ 2
Die zur Verbreitung übermittelten Pressemitteilungen werden seitens
der IWR nicht redaktionell überprüft oder bearbeitet. Verantwortlich
für den Inhalt der Pressemitteilung ist ausschließlich der Nachrichtenautor.
IWR übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Qualität, und Aktualität
der versendeten Pressemitteilungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
seine Mitteilungen frei von Rechten Dritter zu liefern und etwaige Schäden
und Kosten wegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Insofern stellt der
Auftraggeber IWR von jeglicher Haftung frei.
§ 3
Die IWR behält sich vor, übermittelte Pressemitteilungen nach ihrem
freien Ermessen nicht zu versenden. Grundlage für diese Entscheidung
können der Inhalt, die technische Form, der Umfang oder die Herkunft
der Mitteilung sein.
§ 4
Die IWR bemüht sich, die zugesandten Pressemitteilungen schnellstmöglich
zu versenden. Für entstehende Zeitverzögerungen oder Bearbeitungsfehler
übernimmt IWR keine Haftung. IWR haftet auch nicht für die Unmöglichkeit
der Verbreitung aus technischen Gründen.
§ 5
Die Bestimmungen des § 4 der AGB für Leistungen der IWR gelten ausdrücklich
auch für die Geschäftsbedingungen für Leistungen des Pressedienstes.
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