20.02.2018, 17:09 Uhr

Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018

Windenergie
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Wind- und Solar-Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 bekannt gegeben. Die Windvergütung steigt, die Solarvergütung sinkt.

In der ersten Ausschreibungsrunde 2018 wurden 700 MW Windkraftleistung an Land und 200 MW PV-Leistung ausgeschrieben. Die beiden Termine fielen zwar auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren. Der durchschnittliche Zuschlagswert für die Windvergütung beträgt 4,73 ct/kWh, für die PV-Solarvergütung gibt die BNetzA einen durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert in Höhe von 4,33 ct/kWh an.

Windenergie-Vergütung steigt gegenüber Vorrunde

Im Unterschied zur Vorrunde konnten in dieser Ausschreibungsrunde keine Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne Genehmigung teilnehmen. Die Folge sind steigende Vergütungssätze, da die Anlagen zeitnah realisiert werden und die Projektierer nicht auf sinkende Anlagenpreise in der Zukunft spekulieren können. Insgesamt gingen laut BNetzA 132 Gebote für Windprojekte mit einem Volumen von 989 MW ein. 83 Gebote mit einem Volumen von 709 MW erhielten einen Zuschlag, 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Die Gebots-Spannweite reichte von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,73 ct/kWh (Vorrunde: 3,8 ct/kWh).

Bundesländer mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

Solarvergütung sinkt gegenüber Vorrunde

Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 79 Gebote mit einer Leistung von 546 MW abgegeben, was zu einer Überzeichnung von der ausgeschriebenen Leistung von 200 MW führte. Insgesamt konnte die BNetzA 24 Zuschläge erteilen, davon gingen elf an Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (zehn nach Bayern, einer nach Baden-Württemberg). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,29 bis 5,06 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,33 ct/kWh (Vorrunde 4,91 ct/kWh).

Quelle: IWR Online

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