22.11.2017 11:32 Uhr

Bundeskabinett

Bundeskabinett :Keine Teilung der Stromgebotszonen durch Netzbetreiber

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen. Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden. Der beschlossene Verordnungs-Entwurf stellt sicher, dass über eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber entschieden werden kann, sondern dass eine solche Entscheidung in den dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolgt.

In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Als Folge der Teilung der Stromgebotszone wären die Großhandelsstrompreise in Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit der Stromgebotszone nicht abgesichert würde.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2017

Themen
Stromnetzzugang, StromNZV, Verordnung