27.09.2019 08:57 Uhr

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf:Änderungen im Erdgasmarkt


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Berlin - Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie 2019/692 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt umgesetzt wird (Bundestags-Drucksache 19/13443). Die EU-Richtlinie vom 17. April 2019 hat das Ziel, die Anwendung der Marktregeln des sogenannten Dritten Binnenmarktpaketes im Gasbereich auf Verbindungsleitungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten auszuweiten. Die EU-Richtlinie ist bis zum 24. Februar 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Ausgangspunkt der Umsetzung der Richtlinie ist eine Anpassung der Definition der Verbindungsleitung im Gasbereich. Die geltende Regelung zur Zertifizierung unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber und unabhängiger Systembetreiber gilt zukünftig auch für den Abschnitt des Fernleitungsnetzes zwischen der Land- oder Seegrenze des Mitgliedstaates und dem ersten Kopplungspunkt mit dem Netz dieses Mitgliedstaates. Die Ausnahmevorschrift für neue Infrastrukturen wird um ein Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörden für Fernleitungen mit Drittstaaten ergänzt. Für bestehende Drittlandsverbindungen gilt bis zum 24. Mai 2020 ein Verfahren zur Freistellung von den Vorgaben des Regulierungsrechts.

Quelle: IWR Online
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Themen
Energiemarkt, Erdgasmarkt, Energiewirtschaftsgesetz, EU-Richtlinie, Gesetzesentwurf 19/13443