15.04.2019 09:26 Uhr

Gute Noten

Gute Noten:Deutsches Aufsichtssystem für kerntechnische Anlagen überprüft


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Berlin - Eine internationale Expertenkommission hat den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gute Noten erteilt. Dies bestätigten die Expertinnen und Experten in ihrem heute vorgelegten Abschlussbericht. Vorausgegangen war eine rund zweiwöchige Überprüfung in Bonn im Rahmen der sogenannten IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service). Die Mission ist ein Service der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit.

Der Berichtsentwurf des IRRS-Teams wurde jetzt der Bundesregierung durch die IAEO vorgestellt. Im Gesamtergebnis wird Deutschland bestätigt, dass die deutsche Atomaufsicht die international geltenden Standards erfüllt. Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Deutschlands wurden vom IRRS-Team als ausgereift und kompetent bewertet und die effektive Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und interessierten Gruppen hervorgehoben.

Die Erwartungen an diese Mission, auch Impulse für eine kontinuierliche Verbesserung der Behördenaufsicht zu liefern, wurden ebenfalls erfüllt. So erhielten die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Empfehlungen und Hinweise („Recommendations and Suggestions“) zur weiteren Optimierung der aufsichtlichen Tätigkeiten, teilte das Bundesumweltministerium mit.

Im Bereich des Notfallschutzes übertreffe die deutsche Aufsicht nach den noch vorläufigen Äußerungen der IAEO sogar internationale Standards und erhielt vom IRRS-Team eine „Good Practice“. So wird das Integrierte Mess- und Informationssystem des Bundes (IMIS) in Kombination mit dem einheitlichen radiologischen Lagebild, das im Falle von überregionalen Notfällen durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes erstellt wird, als solide Basis für eine koordinierte Notfallplanung gelobt.

Die Expertenkommission, bestehend aus hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Atomaufsichtsbehörden aus 16 Ländern, hatte das Bundesumweltministerium (BMU), das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sowie die zuständigen Ministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in ihrer Funktion als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden vom 31. März bis 12. April 2019 überprüft.

Quelle: IWR Online
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Themen
Atomaufsicht, Überprüfung, kerntechnische Anlagen