09.03.2022 16:42 Uhr

Keine Schlupflöcher

Keine Schlupflöcher:EU weitet Sanktionen gegen Russland und Belarus aus


© EU Kommission

Brüssel - Die Europäische Kommission hat die Einigung der Mitgliedstaaten begrüßt, angesichts der Lage in der Ukraine und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression weitere gezielte Sanktionen zu verhängen. Insgesamt werden die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus angeglichen, damit diese nicht umgangen werden können.

Das betrifft SWIFT-Verbote für die Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie deren belarussische Tochtergesellschaften. Die Maßnahmen sehen auch ein Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank sowie die Einstellung der Börsennotierung und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien staatlicher belarussischer Unternehmen an EU-Handelsplätzen ab dem 12. April 2022 vor. Euro-Banknoten dürfen ebenfalls nicht mehr nach Belarus eingeführt werden. Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU werden erheblich begrenzt.

Zudem wird klargestellt, dass Krypto-Vermögenswerte unter den Begriff „übertragbare Wertpapiere“ fallen.

Für Russland werden mit der Änderung neue Beschränkungen für die Ausfuhr von Technologien für die Seeverkehrsnavigation und den Funkverkehr eingeführt, das russische Seeschifffahrtsregister wird in die Liste der staatlichen Unternehmen aufgenommen, die Finanzierungsbeschränkungen unterliegen.

Darüber hinaus werden laut EU weitere 160 Personen wegen Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die Liste aufgenommen. Dazu zählen 14 Oligarchen und Geschäftsleute, die in wichtigen Wirtschaftszweigen (u.a. Metallurgie, Landwirtschaft, Pharma, etc.) tätig sind und die eine wesentliche Einnahmequelle für die Russische Föderation darstellen sowie 146 Mitglieder des russischen Föderationsrates, die die Regierungsbeschlüsse des "Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk" und des "Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert haben.

Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen der EU nun für 862 Personen und 53 Einrichtungen.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2022

Themen
EU, Sanktionen