23.11.2022 16:49 Uhr

Meilenstein

Meilenstein:Schweizer Bundesgericht gibt grünes Licht für größten Windpark der Schweiz


© Énergie Naturelle Mollendruz

Liestal, Schweiz - Die für Planung, Bau und Betrieb des bislang größten Windparks in der Schweiz verantwortliche Énergie Naturelle Mollendruz SA (ENM SA) hat vor dem Schweizer Bundesgericht jetzt einen wichtigen Etappensieg erreicht.

Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Kanton Waadt vom 9. Juni 2020 und weist alle Beschwerden, die gegen das Projekt "Windpark Mollendruz" eingereicht wurden, in vollem Umfang ab. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichts zugunsten des Windparks kann das Baugesuch bis Mitte 2023 eingereicht werden.

„Das ist eine wunderbare Neuigkeit, denn Windenergie ist nicht nur erprobt, sondern auch die Technologie mit dem höchsten Winterstromanteil und das zu Kosten, die deutlich unter dem aktuellen europäischen Strommarktpreis liegen. Das zeigt einmal mehr, dass die Projektentwickler makellose Projekte eingeben“, freut sich Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole.

Im Windpark Mollendruz, dessen Standort sich auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz befinden wird, sollen zwölf Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 50 Megawatt gebaut werden. Es wird erwartet, dass der Windpark jährlich 100 bis 112 Mio. kWh (100-112 GWh) Strom erzeugt, was rechnerisch den Stromverbrauch von rund 100.000 Personen decken kann. Die Bauphase des Parks soll Anfang 2025 eingeleitet werden und wird voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern. Ab 2027 soll der Windpark dann für mindestens 25 Jahre Strom erzeugen.

Nach den Entscheiden zu den Windenergieprojekten Sainte-Croix, Grenchenberg, Sur Grati, EolJorat Sud und Charrat hat sich das Bundesgericht zum 6. Mal seit April 2021 zugunsten eines Windenergieprojekts ausgesprochen.

Die Energie Naturelle Mollendruz SA gehört zu je 10 Prozent den Gemeinden Juriens, Mont-la-Ville, La Praz, Vaulion und der Stadt Yverdon-les-Bains sowie zu 50 Prozent EWZ.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2022

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Energiewende, Schweiz, Windenergie, Urteil, Schweizer Bundesgericht, Windpark Mollendruz, Énergie Naturelle Mollendruz SA, ENM SA