11.08.2021 15:10 Uhr

Rechtliche Schritte vorbehalten

Rechtliche Schritte vorbehalten:Meyer Burger weist Anschuldigungen durch neuen Anlegerschutzverein zurück


© Meyer Burger AG

Thun - Die Schweizer Meyer Burger Technology AG sieht sich Vorwürfen durch den neu gegründeten „Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV)“ ausgesetzt. Der erst am 19. Juli 2021 gegründete Verein richtet verschiedene Vorwürfe gegen Meyer Burger, die das Unternehmen zurückweist und sich rechtliche Schritte vorbehält.

Entgegen dem Vorwurf des Vereins habe die 21. Ordentliche Generalversammlung von Meyer Burger am 4. Mai 2021 unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Corporate Governance Regeln stattgefunden. Alle Beschlüsse der Generalversammlung sind nach Angaben von Meyer Burger gleichentags ad hoc publiziert, und das Notariats-Protokoll wurde am 16. Juni 2021 auf der Website von Meyer Burger veröffentlicht.

Sämtliche der Gesellschaft unmittelbar vor der Generalversammlung zugestellten Fragen und Antworten sind im Wortlaut im Anhang zum Protokoll der Generalversammlung wiedergegeben. Letzteres wurde am 09. Juli 2021 auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht, wobei für die Veröffentlichung des Protokolls keine gesetzliche Frist bestand.

Auch der Vorwurf einer angeblichen Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen der jüngsten Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe ist danach falsch. Es fand insbesondere keine Bevorzugung des namentlich erwähnten Aktionärs Sentis Capital Cell 3 PC statt, so Meyer Burger.

Weiter wird durch den SASV fälschlich unterstellt, dass Meyer Burger den Markt im Zusammenhang mit der Erhöhung der Anteile an Oxford PV nicht informiert habe. Meyer Burger habe bereits im Geschäftsbericht 2019 transparent über die Einlösung ihrer Option zum Kauf zusätzlicher Aktien berichtet, was den Anteil von Meyer Burger an Oxford PV von 18.4% auf 19.8% erhöhte.

Meyer Burger weist sämtliche vorgebrachten Vorwürfe zurück und fordert den Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) auf, ihr ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten einzustellen. Juristische Schritte behält sich Meyer Burger vor.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2021

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Meyer Burger, Schweiz, Anlegerschutz