24.05.2022 16:47 Uhr

Smart Meter Rollout

Smart Meter Rollout:BSI nimmt Allgemeinverfügung zurück und erlässt Übergangsregelung


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Bonn - Kurz vor der mündlichen Verhandlung am 25. Mai 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seine Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen, mit dem der Roll-out intelligenter Messsysteme Anfang 2020 offiziell begonnen hatte.

Gegen die Marktverfügbarkeitserklärung hatte die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) für rund 50 Mandanten geklagt und im Eilverfahren Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) bezeichnete im März 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“. Die Systeme erfüllten nicht die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen, die das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt (MsbG), so die Argumentation von BBH. Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung werden die Gerichtsverfahren nun formal beendet.

„Unsere Prozesskostengemeinschaft hat damit alle Ziele erreicht: Der Weg ist frei für eine rechtskonforme, zeitgerechte und an der vollen Funktionsfähigkeit ausgerichteten Marktverfügbarkeitserklärung - für alle Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden“, so BBH-Partner Dr. Jost Eder, der zusammen mit Partner Counsel Dr. Florian Wagner die Verfahren begleitet.

Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erlassen. Damit könne der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden, so das BSI.

Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung vorausgegangen war nach Angaben der Bundesbehörde ein intensiver Abstimmungsprozess, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW Rechtssicherheit wiederherzustellen und den Rollout weiter voranzubringen. Im Rahmen des Prozesses wurde nach Angaben des BSI gemeinsam ein Maßnahmenbündel erarbeitet, das neben der bereits erfolgten Novellierung des MsbG und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht.

Hierzu wurden die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert. Durch dieses Vorgehen konnten zum 31. Januar 2022 Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern durch das BSI zertifiziert werden, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen und als Grundlage für den weiteren Rollout dienen, so das Bundesamt.

Quelle: IWR Online
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Themen
Energiewende, Smart Meter Rollout, Verwaltungsgericht Köln, VG Köln, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, OVG NRW, Kanzlei Becker Büttner Held, BBH, Messstellenbetriebsgesetz, MsbG, intelligenter Messsysteme, Übergangsregelung