Die Ausbau der Wasserkraft wird in Deutschland über
das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) unterstützt. Feste Vergütungssätze
werden in Abhängigkeit von von der Anlagengröße
(bis 500 kW und über 500 kW) vom Netzbetreiber gezahlt. Zusätzlich
können vergünstigte Darlehen des Bundes bzw. der KfW genutzt
werden. Des Weiteren lohnt ggf. eine Anfrage in den einzelnen Bundesländern,
ob eine spezielle Förderung bei der Sanierung bzw. Modernisierung
von Wasserkraftanlagen gewährt wird.
Förderung/Wasserkraft
Bund
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG verankert feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus regenerativen Energien und aus Grubengas. Für die Stromeinspeisung aus Wasserkraftgelten ab dem 01.01.2014 die folgenden Vergütungssätze.
bis 500 kW: 12,7 Cent/kWh
bis 2 MW: 8,3 Cent/kWh
bis 5 MW: 6,3 Cent/kWh
bis 10 MW: 5,5 Cent/kWh
bis 20 MW: 5,3 Cent/kWh
bis 50 MW: 4,2 Cent/kWh
ab 50 MW: 3,4 Cent/kWh
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