Baugenehmigungsverfahren und WEA-Planungsaspekte
Bauvoranfrage bei WEA-Vorhaben
dient dazu, die
prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des geplanten WEA-Vorhabens von
der Unteren Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen
dazu werden i.a. folgende Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht:
- Lageplan mit dem geplanten WEA-Standort,
- Angebot über die zu errichtende WEA mit technischer Beschreibung,
Zeichnung bzw. ein Photo der Anlage sowie
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, die z.B. für die Beurteilung
von Landschaftsschutz-,straßenrechtlichen und weiteren Aspekten
des Genehmigungsverfahrens im Vorfeld einer WEA-Errichtung relevant sein
können
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