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Baugenehmigungsverfahren und WEA-Planungsaspekte

Bauvoranfrage bei WEA-Vorhaben 

dient dazu, die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des geplanten WEA-Vorhabens von der Unteren Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen 
dazu werden i.a. folgende Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht: 
- Lageplan mit dem geplanten WEA-Standort, 
- Angebot über die zu errichtende WEA mit technischer Beschreibung, Zeichnung bzw. ein Photo der Anlage sowie 
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, die z.B. für die Beurteilung von Landschaftsschutz-,straßenrechtlichen und weiteren Aspekten des Genehmigungsverfahrens im Vorfeld einer WEA-Errichtung relevant sein können 

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