Offshore: VG Oldenburg weist Klagen gegen Nordergründe und Riffgat abOldenburg – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteilen vom 11. Dezember 2008 die Klagen der Inselgemeinde Wangerooge und der Stadt Borkum gegen in der Nordsee geplante Offshore- Windparks abgewiesen (Az.: 5 A 2025/08 und 5 A 2653/08). Die Klagen richteten sich gegen den ca. 13 km nordöstlich von Wangerooge geplanten Windpark Nordergründe sowie den ca. 14,5 km nordwestlich von Borkum geplanten Windpark Riffgat. Die Klägerinnen machten mit ihren Klagen geltend, dass sie durch die Errichtung und das Betreiben der Windparks in ihren Rechten verletzt würden. Denn der bislang unverstellte Blick auf das Meer werde durch die von den Inseln aus sichtbaren Windenergieanlagen beeinträchtigt. Nachteilige Folgen für die landschaftliche Prägung und den Tourismus seien zu erwarten, so die Klägerinnen. Beigeladen waren als Betreiber der Windparks die Energiekontor AG (Nordergründe) und die ENOVA Unternehmensgruppe (Riffgat).
Das Gericht hat die Klagen als unzulässig abgewiesen, weil den Klägerinnen die Klagebefugnis fehle. Denn eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden durch die außerhalb der Gemeindegebiete liegenden Windparks sei ausgeschlossen. Nachteilige Folgen für den Tourismus oder den Kurortstatus seien nicht überzeugend dargelegt worden. Das behauptete Risiko vermehrter Schiffshavarien mit Verschmutzungen der Strände könne nicht den Windparks zugerechnet werden, sondern gehe allenfalls von den jeweiligen Schiffen aus. Auch auf europäisches Gemeinschaftsrecht und den Schutz durch die Flora -Fauna- Habitat- Richtlinie (FFH- Richtlinie) bzw. die Vogelschutzrichtlinie könnten sich die Klägerinnen nicht mit Erfolg berufen, so das Gericht. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.
Die Oldenburger EWE AG und die ENOVA Unternehmensgruppe begrüßten das Urteil. „Das Urteil ist ein positives Signal für uns. Nun haben wir mehr der benötigten Rechtssicherheit zum Vorantreiben der Planung des Hochseewindparks RIFFGAT“, so Dr. Claus Burkhardt, Geschäftsführer der Offshore Windpark RIFFGAT GmbH & Co. KG.
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