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06.03.2018, 12:11 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Bundesnetzagentur startet zweite Windenergie-Ausschreibung 2018 onshore

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute (06.03.3018) die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres für Windenergieanlagen an Land eröffnet.

In der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land fällt das Volumen geringer aus als ursprünglich geplant. Das Höchstgebot für die Windvergütung (6,3 Cent/kWh) bleibt gegenüber der ersten Ausschreibung 2018 unverändert.

Ausschreibungsvolumen unter 700 Megawatt Windleistung
Das Ausschreibungsvolumen beträgt laut BNetzA 670.161 Kilowatt, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 Megawatt abgezogen werden musste. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 222.713 Kilowatt bezuschlagt werden.

Höchstgebot für Windvergütung: 6,3 Cent/kWh
Gebotstermin dieser Ausschreibung ist der 1. Mai 2018. Das Höchstgebot beträgt 6,3 Cent/kWh – abzugeben für den Referenzstandort, so dass die Höhe der später für den tatsächlichen Standort zu gewährenden tatsächlichen Zahlungen abweichen kann. Die Gebote mit der niedrigsten Vergütungshöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.

Genehmigung ist Voraussetzung für Ausschreibungsteilnahme
Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.

Da der 1. Mai 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich das Ende der Abgabefrist. Bieter können ihre Gebote bis Mittwoch, den 2. Mai 2018, 24:00, abgeben. Entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2018


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